Wie lange darf mich mein Chef warten lassen?

.... auf den Arbeitsvertrag? Gibt es da Richtlinien?
Was sagt ihr dazu?
Danke und LG´s Martina

2006-12-07T10:57:20Z

Ich arbeite dort bereits seit 2 Wochen. Zugesagt wurde er mir. Auf Nachfragen heisst es immer: ach - hab ich vergessen! Machen wir morgen!

filos2006-12-07T10:45:21Z

Beste Antwort

Es gibt den Gesetzlichen Arbeitsvertrag der ist auch ohne Papier gültig. Wie lange wartest du schon?

Anonym2006-12-07T12:46:51Z

also ich habe meinen Arbeitsvertrag innerhalb von 5 Tagen erhalten.
Mein Arbeitgeber hat gesagt "das heutzutage alles schriftlich und nachweisbar sein sollte. Der Kontoauszug kann auch bestätigen das du zwar Geld bekommen hast aber es kann auch heißen das du "Schwarzarbeit" gemacht hast." Die Behörden fragen auch danach. ich musste auch mein Arbeitsvertrag vorlegen. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Anonym2006-12-07T12:32:06Z

.. es gelten dann die gesetzlich festgelegten dinge .. wie z.b. kündigungsfristen u.s.w. ...

bollaug2006-12-07T11:15:36Z

Bei mir war es umgekehrt ich habe den Bewusst nicht unterschrieben. Es wurde vergessen und trotzdem habe ich dort 13Jahre gearbeitet.
In einem Kleinbetrieb kann Dein Fall schon mal vorkommen. Da muss sich der Chef um das hinterletzte selbst kümmern und denkt :Die rennt mir jetzt schon nicht weg.
In einem größeren Betrieb wo jemand extra für das Personalbüro arbeitet würde ich mir schon Sorgen machen. Nach 14 Tagen ist fertig mit Lustig.

Chilluminati pétillante ¸.•*´¨♥2006-12-07T11:02:58Z

Auch ein mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag ist ein gültiger Arbeitsvertrag. Bei Meinungsverschiedenheiten haben es aber Arbeitnehmer und Arbeitgeber schwer, zu beweisen, was tatsächlich vereinbart worden ist. Um diesen Schwierigkeiten zu begegnen, hat der Gesetzgeber jeden Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich zu bestätigen (§ 2 Nachweisgesetz), wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde.

Der Mindestinhalt der Niederschrift der Arbeitsbedingungen ist gesetzlich geregelt. Diesen Mindestinhalt muss auch ein schriftlicher Arbeitsvertrag haben. Hat er diesen nicht, muss der Arbeitgeber zusätzlich eine Niederschrift der Arbeitsbedingungen aushändigen.

Mindestinhalt Arbeitsvertrag/Niederschrift:

Name und Anschrift des Arbeitgebers;
Name und Anschrift des Arbeitnehmers;
Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses;
bei einem befristeten Arbeitsverhältnis die vorhersehbare Dauer, also das Ende der Befristung;
Arbeitsort;
Bezeichnung oder allgemeine Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit;
Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts, einschließlich der Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Entgeltsbestandteile;
Fälligkeit des Arbeitsentgelts und seiner sonstigen Bestandteile;
vereinbarte Arbeitszeit;
Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs;
Kündigungsfrist;
Hinweis auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden.
Ändern sich die Vertragsbedingungen, muss der Arbeitgeber dies spätestens einen Monat nach Eintritt der Änderungen schriftlich mitteilen. Diese Verpflichtung entfällt bei einer Änderung gesetzlicher Vorschriften, von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.

Weitere Antworten anzeigen (5)