Müssen wir die eBay-Ware zurücknehmen?

Wir haben einen Tisch mit 6 Stühlen bei eBay verkauft. Der Tisch gehörte den Eltern meines Freundes die uns sagten, es sei Kirschbaumholz. Mehr wussten wir nicht. Also haben wir im Angebot bei eBay auch nur von "Kirschbaumholz" geschrieben, ohne zu sagen ob es furniertes oder massives Holz ist. Der Tisch wurde abgeholt und bezahlt. Nach einigen Tage beschwerte sich der Käufer, das ein Teil des Tisches nur aus furniertem Holz sei (sie wollte den Tisch abschleifen lassen, Tischler hat es festgestellt). Jetzt will sie den Tisch an uns zurückgeben. Wir sollen dafür sorgen das er bei ihr abgeholt wird (500 km entfernt) und ihr ihr Geld erstatten. Sie droht mit einem Anwalt. Hat Jemand ähnliche Erfahrungen? Wer hat Recht?

Anonym2006-12-05T04:21:51Z

Beste Antwort

Sie haben doch mit dem Käufer einen Kaufvertrag abgeschlossen. Dann stehen Sie doch für die Folgen ein, das ist doch ganz klar.

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen sich einen gebrauchten PC-Monitor. Sie merken später, dass er nicht funktioniert und der Verkäufer würde sie damit vertrösten, dass er den Defekt nicht bemerkt hat, als er selbst ihn gekauft hat. Damit würden Sie sich doch wohl auch nicht zufrieden geben, oder?

Das war eben Ihre mangelnde Sorgfalt. Das nächste Mal werden Sie hoffentlich besser aufpassen.

Anonym2006-12-05T04:30:46Z

Der Käufer hat wohl recht.

Sowohl "wie besehen" Klauseln als auch die Nichthaftung von Privatverkäufern beziehen sich nicht auf konkrete Falschangaben.

Da ein Tisch aus Kirschbaumholz etwas anderes ist als ein Tisch mit Kirschholzfurnier und der Unterschied für einen Laien nicht auf Sicht erkennbar ist, liegt hier eine Falschangabe vor für die der Verkäufer haftet.

MfG.

A.

Anonym2006-12-05T04:30:32Z

wenn ihr das teil als kirschbaumholz beschrieben habt, und es iss nich so ist das schlecht. ich meine ihr habt , wenn auch unwissend falsche angaben gemacht. andeseits hat der käufer das teil ja gesehen als er es abgeholt und bezahlt hat. ich wird versuchen mich mit ihm so zu einigen. eventuell preisnachlaß oder so.

Alexandra S2006-12-05T04:27:46Z

also zum einen kommt es auf den text an. weiter ist es ein privatverkauf wie schon erwähnt. du bist kein fachmann wie ein schreiner, der sie auch nicht ist, denn sonst hätte sie es auch gesehen. für sie war es ja scheinbar auch vollholz sonst hätte sie die garnitur nicht mitgenommen. gekauft wie gesehen. wenn sie die ware nicht selbst anbgeholt hätte würde ja jeder verständniss dafür haben, aber in dem fall.....hat ein anderer schreiber recht!!! gekauft wie gesehen!!!!
leider ist es bei ebay inzwischen üblich dass jeder gleich mit einem anwalt droht!!!aber gedroht hat man schnell!!!lass es darauf ankommen!!!wichtig wäre noch die frage ob du den klassischen passus darunter gesetzt hast dass es sich um einen privatverkauf handelt für den keine garantie oder gewährleitung übernommen werden kann?!

Anonym2006-12-05T04:24:20Z

Wenn es ein "Kirschbaumholz Tisch furniert" ist müsst Ihr Ihn nicht zurücknehmen. Das hätte der Käufer auch selbst nachfragen können ob es sich um ein Vollmaterial (Holz) handelt. Da er Ihn ja auch noch selbst abgeholt hat ist der Vertrag rechtens.

Weitere Antworten anzeigen (12)