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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Müssen wir die eBay-Ware zurücknehmen?

Wir haben einen Tisch mit 6 Stühlen bei eBay verkauft. Der Tisch gehörte den Eltern meines Freundes die uns sagten, es sei Kirschbaumholz. Mehr wussten wir nicht. Also haben wir im Angebot bei eBay auch nur von "Kirschbaumholz" geschrieben, ohne zu sagen ob es furniertes oder massives Holz ist. Der Tisch wurde abgeholt und bezahlt. Nach einigen Tage beschwerte sich der Käufer, das ein Teil des Tisches nur aus furniertem Holz sei (sie wollte den Tisch abschleifen lassen, Tischler hat es festgestellt). Jetzt will sie den Tisch an uns zurückgeben. Wir sollen dafür sorgen das er bei ihr abgeholt wird (500 km entfernt) und ihr ihr Geld erstatten. Sie droht mit einem Anwalt. Hat Jemand ähnliche Erfahrungen? Wer hat Recht?

17 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Sie haben doch mit dem Käufer einen Kaufvertrag abgeschlossen. Dann stehen Sie doch für die Folgen ein, das ist doch ganz klar.

    Stellen Sie sich vor, Sie kaufen sich einen gebrauchten PC-Monitor. Sie merken später, dass er nicht funktioniert und der Verkäufer würde sie damit vertrösten, dass er den Defekt nicht bemerkt hat, als er selbst ihn gekauft hat. Damit würden Sie sich doch wohl auch nicht zufrieden geben, oder?

    Das war eben Ihre mangelnde Sorgfalt. Das nächste Mal werden Sie hoffentlich besser aufpassen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    nein du musst ihn nicht zurück nehmen, er hat ihn abgeholt und es den tisch usw gesehen also ist er damit einen vertrag eingegangen und du musst ihn nicht mehr nehmen es ist jetzt seiner. Du hast natürlich recht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    "Kirschbaumholz" weist zwar eher auf die Eigenschaft Vollholz hin, da der Käufer jedoch Gelegenheit hatte, durch eigene Inaugenscheinnahme bei der Abholung die Ware zu besichtigen-würde ich von "gekauft wie gesehen" ausgehen und basta!

    Auf dem Kulanzwege würde ich allerdings anbieten, daß wegen des Umstandes "gekauft wie gesehen" der Tisch auf Kosten des Käufers unversehrt zurückgebracht werden kann, weil man als Laie Vollholz von Furnier auf beiden Seiten nicht ohne weiteres unterscheiden kann. (d.h. jeder hat als Laie etwas "Anteil" an der Sache)

    Jedenfalls wäre eine gütliche Einigung Anwaltsstreitigkeiten vorzuziehen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein,ihr müsst diesen Tisch nicht zurücknehmen.Der Käufer hat doch den Tisch abgeholt und dabei auch gesehen.Da hätte er ja noch die Möglichkeit gehabt vom Kauf zurückzutreten.Bei Ebay hatte er auch die Möglichkeiten dich direkt wegen des Tisches anzuschreiben,um Einzelheiten zu erfahren.Wenn du kein provessioneller Verkäufer bei Ebay bist,brauchst du keine Angst vorm Anwalt haben.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es ein Privatkauf ist, dann müßt ihr nicht dafür haften. Denke, ihr habt nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Das ist eben das Risiko bei ebay. Gekauft wie gesehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Käufer hat wohl recht.

    Sowohl "wie besehen" Klauseln als auch die Nichthaftung von Privatverkäufern beziehen sich nicht auf konkrete Falschangaben.

    Da ein Tisch aus Kirschbaumholz etwas anderes ist als ein Tisch mit Kirschholzfurnier und der Unterschied für einen Laien nicht auf Sicht erkennbar ist, liegt hier eine Falschangabe vor für die der Verkäufer haftet.

    MfG.

    A.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn ihr das teil als kirschbaumholz beschrieben habt, und es iss nich so ist das schlecht. ich meine ihr habt , wenn auch unwissend falsche angaben gemacht. andeseits hat der käufer das teil ja gesehen als er es abgeholt und bezahlt hat. ich wird versuchen mich mit ihm so zu einigen. eventuell preisnachlaß oder so.

    Quelle(n): eigene erfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    also zum einen kommt es auf den text an. weiter ist es ein privatverkauf wie schon erwähnt. du bist kein fachmann wie ein schreiner, der sie auch nicht ist, denn sonst hätte sie es auch gesehen. für sie war es ja scheinbar auch vollholz sonst hätte sie die garnitur nicht mitgenommen. gekauft wie gesehen. wenn sie die ware nicht selbst anbgeholt hätte würde ja jeder verständniss dafür haben, aber in dem fall.....hat ein anderer schreiber recht!!! gekauft wie gesehen!!!!

    leider ist es bei ebay inzwischen üblich dass jeder gleich mit einem anwalt droht!!!aber gedroht hat man schnell!!!lass es darauf ankommen!!!wichtig wäre noch die frage ob du den klassischen passus darunter gesetzt hast dass es sich um einen privatverkauf handelt für den keine garantie oder gewährleitung übernommen werden kann?!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es ein "Kirschbaumholz Tisch furniert" ist müsst Ihr Ihn nicht zurücknehmen. Das hätte der Käufer auch selbst nachfragen können ob es sich um ein Vollmaterial (Holz) handelt. Da er Ihn ja auch noch selbst abgeholt hat ist der Vertrag rechtens.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das kommt schon auf den genauen Wortlaut der Beschreibung an. Um das zu beurteilen muss man die kennen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Vermutlich der Käufer. Es ist hart, aber die Angaben müssen bei einem Geschäft einfach stimmen.

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