Straßenverkehrsordnung - Darf ich mich verkehrswidrig verhalten,?

wenn ich meine stark gehbehinderte Freundin zum Arzt bringen muss, ich finde aber keinen Parkplatz in unmittelbarer Nähe der Praxis? (Darf ich z.B. mein Auto auf einem Platz mit Warnblinker abstellen, auf dem Parken nicht erlaubt ist?)

Bitte nur ernst gemeinte und fundierte Antworten!

2006-11-13T09:44:31Z

Meine Freundin kann nicht einfach vor die Tür gebracht werden, sie muss in Begleitung die Treppen bzw. den Aufzug zur Praxis hinaufgehen und kann erst im Wartezimmer abgesetzt werden.

Anonym2006-11-13T03:55:38Z

Beste Antwort

Nein, darfst Du nicht. Denn es liegt ja kein Notfall vor. Das Recht haben nur Notärzte und Krankenwagen. Als Privat-PKW darfst Du dort nur anhalten, um Deine Freundin rauszulassen und mußt Dir dann einen korrekten Parkplatz suchen.

Anonym2006-11-13T14:41:41Z

Es geht aus der Frage nicht hervor, ob dieser Teil der Straße durch ein eingeschränktes Halte- bzw. Halteverbot eingeschränkt ist.
Das eingeschränkte Halteverbot lässt ein Halten aber kein Parken zu. Das Halteverbotzeichen besagt, dass man hier nur verkehrsbedingt halten darf. Ein Parken ist verboten, auch das Eín- und Aussteigen ist nicht erlaubt.
Steht ein solches Verkehrszeichen, dann gibt es auch keine Ausnahmen.
Nach der StVO ist das Setzen der Warnblinker nur gestattet um vor Gefahren zu warnen.
Parken im Park- bzw. Halteverbot berechtigt nicht das Einschalten der Warnblinlichtanlage!
Nun wird es aber in allen Situtationen eingeschaltet, um auf sich Aufmerksam zu machen und damit der eigentliche Sinn umgekehrt, obwohl keine Gefahr besteht.
Wenn jeder so denkt, dann bricht der Straßenverkehr zusammen.
Der § 1 StVO ist für jeden Autofahrer da, der sein Verhalten so einzurichten hat, dass kein Anderer...... usw.
Abschließend ist zu sagen, dass die gehbehinderte Freundin bis vor die Tür gebracht werden kann, danach aber das Fahrzeug an einen andern Ort abgestellt werden muss.
Es gibt keine §§, die ein verkehrswidriges Verhalten decken.
Kika

PJM2006-11-13T13:58:30Z

Nach der Strassenverkehrsordnung ist das natürlich nicht erlaubt. Aber jede Praxis muss ausreichend Parkmöglichkeiten bereithalten. Ist ja auch im Sinne der Praxis.

Nicole K2006-11-13T12:34:35Z

Leider nein. Meine Mutter hat mal ihre Mutter, also meine Oma, zum Arzt gebracht. Oma hatte Krebs im Endstadium, konnte kaum noch laufen vor Schwäche. Da meine Mutter keinen Parkplatz gefunden hat, hat sie sich "kurz" vor die Praxis gestellt, Warnblinker an, Motor lief auch noch und hat Oma in die Praxis begleitet. Als sie raus kam, wirklich nur ein paar Minuten später, hing schon ein Ticket an ihrem Auto. € 20,--. Trotz menschlichem Grund musste Mama das Ticket bezahlen. Ich finde sowas total unfair und eiskalt. Finde in solchen Situationen sollte man Herz zeigen.

j f2006-11-13T12:19:22Z

Das einzige, was Du in so einem Fall ohne beste Aussichten auf einen Strafzettel machen darfst:

Irgendwo direkt in der Nähe der Praxis, wo Du niemanden direkt gefährdest und möglichst wenig behinderst (also auf keinen Fall in der Feuerwehrzufahrt oder vor der Tiefgarageneinfahrt, aber vielleicht bei einer mehrspurigen Straße auf dem rechten Fahrstreifen) das Auto mit Warnblinker stehen lassen, Deine Freundin in die Praxis bringen, dort abliefern, sofort wieder zum Auto gehen und auf einem legalen Parkplatz abstellen - auch wenn Du danach 10 Minuten laufen musst, um wieder zur Arztpraxis zu kommen. Beim Abholen sinngemäß das gleiche in umgekehrter Reihenfolge: Deine Freundin aus der Praxis holen, am Straßenrand stehen lassen, selbst zum Auto sprinten und dieses holen, auf der Straße abstellen, Freundin einladen und weiterfahren.

Das ist die Vorgehensweise, wie beispielsweise Taxen und Krankenwagen auch für solche Zwecke kurzzeitig abgestellt werden dürfen. Damit ist nämlich das Abstellen des Autos kein Parken, sondern ein Halten zum Be- und Entladen. Das ist unter Beachtung der oben genannten Einschränkungen an den meisten Stellen erlaubt.

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