Woher nehmen Kaufhausdetektive die Rechtsgrundlage für Taschendurchsuchungen?

Laut StPo darf eine Durchsuchung doch nur durch die Polizei erfolgen und muss entweder durch einen Richter oder die Staatsanwaltschaft angeordnet werden.
Heißt das also, dass ein Kaufhausdetektiv absolut nicht befugt ist einen, bzw. seine Taschen zu Durchsuchen, oder gelten für die andere Gesetze?

Und darf der Kaufhausdetektiv jemanden gegen seinen Willen festhalten, bis er die Polizei gerufen hat, oder macht er sich dann der Nötigung oder Freiheitsberaubung strafbar.

Clever&Smart2006-11-09T11:22:19Z

Beste Antwort

Festhalten bzw.Festnehmen darf er.Die Taschen durchsuchen nicht.Macht er auch nicht.Wenn du sie nicht freiwillig leerst holt er die Polizei.

Manfred V2006-11-15T13:18:00Z

du solltest dir im klaren sein, ein Detektiv, der dich beim Diebstahl erwischt hat kann dich so lange festhalten bis die Polizei eintrifft und dich festnagelt. Danach wird Strafantrag wegen Diebstahl gestellt. solltest du dich wehren, musst du mit den Konsequenzen rechnen.

Anonym2006-11-12T20:49:16Z

Nicht doch, Gunar, ein Kaufhausdetektiv wird sicherlich keine juristische Person festnehmen dürfen. Dürfte ihm bei einer GmbH oder AG auch ausgesprochen schwer fallen. Die klauen ja auch eher selten im Laden. Er hat definitiv kein Recht auf Durchsuchung - allerdings hat er das Jedermannsrecht auf Festnahme, wenn er jemanden auf einer frischen Straftat antrifft. Die Durchsuchung muß dann die Polizei vornehmen, die darf das.

Anonym2006-11-11T22:14:27Z

Also viele Antworten stimmen nur zurHälfte oder gar nicht.
Nach dem bürgerlichen Gesetzbuch gibt es das Jedermannsrecht =jeder Bürger und das Hoheitsrecht= durch die staatlichen Organe wie Polizei zum Beispiel. Ein Kaufhausdektektiv hat das Hausrecht aber keine hoheitlichen Rechte das bedeutet:
Bei Verdacht einer Straftat nach Strafgesetzbuch, wie Diebstahl , muss diese Straftat erst vollendet sein. Das heisst, erst wenn die betreffende Person den Laden oder das Kaufhaus verlassen will ,ohne die Ware bezahlt zu haben, ist es Diebstahl.
Definition Diebstahl: Eine fremde bewegliche Sache entweden um es meinem persönlichem Eigentum zu überführen.
Auch darf ein Kaufhausdektektiv eine juristische Person nur solange festhalten, bis zur feststellung der Personalien ,ansonsten begeht dieser eine Freiheitsberaubung und Nötigung.
Noch was zur Notwehr:
Es gibt die aktive und die passive Notwehr.
Notwehr allgemein: Einen bevorstehenden gegenwärtigen Angriff mit den Mitteln der Verhätlnismäßigkeit ,abzuwehren.
Das heisst solang der Kaufhausdetektiv nicht persönlich angegriffen wird , kann keine Rede sein von Notwehr.Leibesvisitation dürfen nur Organe mit hoheitlichemn Rechten ausüben.
So denke das reicht mal fürs erste.
Bitte Michael B. ,erst sich mit den Gesetzen vertraut machen und dann antworten. Komme aus diesem Fach und deine Antwort ist definitiv falsch.

Anonym2006-11-10T16:34:03Z

die detektive haben definitiv keine polizeigewalt. sie dürfen dich bitten freiwillig mit ins büro zu gehen (alles andere wäre freiheitsberaubung oder gar nötigung) dort kannst du dich zur sache äußern, aber deine taschen durchsuchen darf er nicht

Weitere Antworten anzeigen (9)