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Woher nehmen Kaufhausdetektive die Rechtsgrundlage für Taschendurchsuchungen?

Laut StPo darf eine Durchsuchung doch nur durch die Polizei erfolgen und muss entweder durch einen Richter oder die Staatsanwaltschaft angeordnet werden.

Heißt das also, dass ein Kaufhausdetektiv absolut nicht befugt ist einen, bzw. seine Taschen zu Durchsuchen, oder gelten für die andere Gesetze?

Und darf der Kaufhausdetektiv jemanden gegen seinen Willen festhalten, bis er die Polizei gerufen hat, oder macht er sich dann der Nötigung oder Freiheitsberaubung strafbar.

14 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Festhalten bzw.Festnehmen darf er.Die Taschen durchsuchen nicht.Macht er auch nicht.Wenn du sie nicht freiwillig leerst holt er die Polizei.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Also viele Antworten stimmen nur zurHälfte oder gar nicht.

    Nach dem bürgerlichen Gesetzbuch gibt es das Jedermannsrecht =jeder Bürger und das Hoheitsrecht= durch die staatlichen Organe wie Polizei zum Beispiel. Ein Kaufhausdektektiv hat das Hausrecht aber keine hoheitlichen Rechte das bedeutet:

    Bei Verdacht einer Straftat nach Strafgesetzbuch, wie Diebstahl , muss diese Straftat erst vollendet sein. Das heisst, erst wenn die betreffende Person den Laden oder das Kaufhaus verlassen will ,ohne die Ware bezahlt zu haben, ist es Diebstahl.

    Definition Diebstahl: Eine fremde bewegliche Sache entweden um es meinem persönlichem Eigentum zu überführen.

    Auch darf ein Kaufhausdektektiv eine juristische Person nur solange festhalten, bis zur feststellung der Personalien ,ansonsten begeht dieser eine Freiheitsberaubung und Nötigung.

    Noch was zur Notwehr:

    Es gibt die aktive und die passive Notwehr.

    Notwehr allgemein: Einen bevorstehenden gegenwärtigen Angriff mit den Mitteln der Verhätlnismäßigkeit ,abzuwehren.

    Das heisst solang der Kaufhausdetektiv nicht persönlich angegriffen wird , kann keine Rede sein von Notwehr.Leibesvisitation dürfen nur Organe mit hoheitlichemn Rechten ausüben.

    So denke das reicht mal fürs erste.

    Bitte Michael B. ,erst sich mit den Gesetzen vertraut machen und dann antworten. Komme aus diesem Fach und deine Antwort ist definitiv falsch.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein Kaufhausdetektiv darf einen Verdächtigen nicht durchsuchen, das darf nur die Polizei.

    Festhalten darf der Kaufhausdektiv einen Verdächtigen

    (§ 127 Abs. 1 StPO).

    Gegen einen Kaufhausdektiv sollte sich ein "Dieb" nicht zur Wehr setzten, sonst gilt es als Raub (Mindeststrafe 1 Jahr).

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    die detektive haben definitiv keine polizeigewalt. sie dürfen dich bitten freiwillig mit ins büro zu gehen (alles andere wäre freiheitsberaubung oder gar nötigung) dort kannst du dich zur sache äußern, aber deine taschen durchsuchen darf er nicht

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  • Paiwan
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Soweit ich weiß, haben sie dazu kein Recht, genaus darf einer Kassiererin der Blick in die Tasche verweigert werden. Der Wunsch oder die Bitte in die Tasche sehen zu dürfen, wird meistens von den Ertappten erfüllt, da isonst die Polizei gerufen wird (wenn nicht sowieso) um den Vorgang zur Anzeige zu bringen. Verschafft sich der Detektiv gegen den Willen des Ertappten Zugang zu den Taschen oer Ausweispapieren, macht er sich strafbar..

  • vor 1 Jahrzehnt

    du solltest dir im klaren sein, ein Detektiv, der dich beim Diebstahl erwischt hat kann dich so lange festhalten bis die Polizei eintrifft und dich festnagelt. Danach wird Strafantrag wegen Diebstahl gestellt. solltest du dich wehren, musst du mit den Konsequenzen rechnen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    na ja, wem kann man glauben- wer hat den richtigen hintergrund für die beantwortung?

    nach so vielen unterschiedlichen antworten, die alle vorgeben, es richtig zu wissen, bist du wahrscheinlich nicht schlauer als vorher.

    vielleicht guckst du mal in dieser http://www.jurablogs.com/ oder ähnlichen seiten, wenns dich brennend interessiert.

    viel erfolg

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Antwort von Clever & Smart ist ok.

    Die Kaufhausdetektive drohen dem Kunden mit der Polizei, was dann ehedem geschieht.

    Ganz einfach: wenn Du nichts zu verbergen hast dann zeige freiwillig Dein Tascheninhalt.

    Du mußt eben auch mal die andere Seite sehen.

    Da wird geklaut auf Teufel komm raus und im Endeffekt müssen es nachher alle bezahlen.

    Wenn Du Dich im Kaufhaus mehr oder weniger auffällig benimmst, die dem Detektiv die Annahme eines Diebstahles bestärkt, nimm es halt gelassen in Kauf.

    Der Kaufhausdetektiv hat das Recht Dich bis zum Eintreffen der Polizei zu verwahren.

    Er darf Dich aber weder Verletzen, Einsperren, Handschellen anlegen oder sonstwie fesseln oder mit einer Waffe bedrohen.

    Ich hoffe, daß ich Dir geholfen habe.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du fragst ja woher............ dann tippe ich mal aus dem Kaffeesatz, denn von der Gesetzgebung her können sie das nicht haben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    die nehmen sich einfach das Recht ,ich würde bei einem angeblichen Verdacht sowieso nicht mit in irgendeine Hinterkammmer mitgehen .Sollen sie doch die Polizei rufen und am besten die Presse dazu ,schließlich würde ich eh nichts zu verbergen haben .Also direkt vor Ort ;;;;;Sitzstreik bis die Polizei kommt lol

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