loneley27
Beste Antwort
Gesellschaft mit beschraenkter Haftung und Compagnon Kommanditgesellschaft.
das heisst das die gmbh gesellschafter im rahmen ihres einlagebetrages haftbar zu machen sind( keine haftung im privatvermögen), das es stille teilhaber gibt, die keine entscheidungsbefugniss haben aber am gewinn anteilsmaessig ihrer einlage in die firma beteiligt werden.
im endeffekt eine absicherung im falle einer pleite, und um das grundkapital der firma zu erhoehen.
pleite uebriggens nicht mit bankrott zu verwechseln, da ein bankrott boeswillig und wissentlich herbeigefuehrt wurde
studentenkindchen
Wer für sein Unternehmen diese Gesellschaftsform in Erwägung zieht, sollte neben den oben genannten Vor- und Nachteilen auch bedenken, dass hier eigentlich zwei Unternehmenn gegründet werden. Beide verursachen (mehr oder weniger) Aufwand bei Registergericht, Finanzamt etc.
Rene M
Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft und somit eine Personengesellschaft. Anders als bei einer typischen Kommanditgesellschaft (KG) ist der Komplementär (persönlich haftende Gesellschafter) keine natürliche Person, sondern eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Ziel dieser gesellschaftsrechtlichen Konstruktion ist es, Haftungsrisiken für die hinter der Gesellschaft stehenden Personen auszuschlieÃen oder zu begrenzen.
Da keine natürliche Person für Verbindlichkeiten der KG haftet, ist dies in der Firma durch die Bezeichnung: GmbH & Co. KG zu kennzeichnen.
Vereinzelt ist bei älteren Unternehmen auch eine Firma nach dem Muster KG (Unternehmensname) GmbH & Co. anzutreffen.
kalinka1968
Arnie 74 hat bereits die Top-Antwort abgegeben. Mehr gibt es dazu fast nicht mehr zu sagen.
Lannus
Arnie hat es sehr gut beschrieben, aber der eigentliche Grund warum man eine GmbH & Co.KG gründet ist ganz einfach.
Es hat steuerliche Vorteile und man steht mit der Haftung nur mit dem Kapital von 25.000 Euro an der Front. Die Kreditwürdigkeit ist durch eine KG und Co erheblich verbessert, weil in den ersten 5 Geschäftsjahren die GmbH mit vollem Einlagerisiko haftet auch das des Kommanditisten und des Komplementärs.
Man kann also Geschäftsführer sein und Gehalt beziehen, ebenfalls kann man als Kommanditist das Kapital besser deligieren und als Komplementär kann man auch noch gut Gewinne abzupfen. Besser geht das über familiäre Strohfiguren wegen der Einkommenssteuer.