Darf man Leute aus der Botschaft werfen die verfolgt werden?
Hi ich habe eine gute denk Frage an euch, nehmen wir an ich bin Iraker und werde vom BND verfolgt bzw vom BKA wegen keine ahnung verbreitung von schlimmen Dingen (Morddrohungen) und ich flüchte dann in eine diplomatische Einrichtung die mich dann beschützt da es ja laut deutschen Gesetz zum Exterriotalen Gebiet gehört, darf die Bundesrepublik Deutschland verlangen das ich von der Botschaft oder Konsulat übergeben werde und somit dem Haftrichter übermittelt werden.
thilo532006-10-26T05:56:39Z
Beste Antwort
verlangen darf sie schon nur rausholen darf sie nicht, das gleiche ist übrigens mit Kirchen, früher haben sich viele die verfolgt wurden in Kirchen geflüchtet, und die Polizei durfte da nicht ran aus irgentso einem Grund, glaub wegen den waffen oder der Gewalt mit denen die Gesuchten aus der Kirche geholt werden sollten.
Also ihre Frage ist gelinde gesagt ziemlich wirr.Sie werden vom Bundes Nachrichten Dienst oder vom Bundeskriminalamt verfolgt. So und jetzt flüchten sie in eine Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland.A Ha.Sie haben schon teilweise richtig erkannt das sich bei akkreditierten Ländervertretungen um exterritoriale Bereiche handelt.Das bedeutet innerhalb der Grundstücksgrenzen findet das Landesrecht der Vertretung Anwendung,sofern die Wiener Verträge v.1953 nicht berührt werden. Also wenn sie vor einer deutschen Behörde (BND-BKA) flüchten und sich defakto in den Hoheitsbereich Deutschlands begeben,werden alle erforderlichen MaÃnahmen getroffen werden.Ob dies eine Personalienfeststellung oder freiheitsentziehende MaÃnahmen sind ,hängt vom Fall ab. Aber was ihre Frage total unverständlich macht ist ..Warum wollen sie in die Botschaft des Landes flüchten das sie verfolgt. Keine gute Wahl....aber damit steht die Wahl auf derselben Stufe wie ihre Frage.
Im Zeitalter des Terrorismus allüberall (und nciht nur auf den Tannenspitzen) ist die Asylfrage schnell umgangen und die Botschaften werden den Teufel tun, womöglich "diplomatische Verwicklungen" zu riskieren!
Ich nehme an, dass sie einen Auslieferungsantrag stellen können. Ob die Botschaft dies im Endeffekt annimmt ist dann deren Entscheidung. Wobei bei solchen Sachen kann das Land, welches die Auslieferung beantragt, mit Sanktionen drohen.