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Dürfen Türsteher auch Leute festnehmen bzw. verfolgen?
Neulich kam wieder ein Bericht über Türsteher im Fernsehen. Was mir immer wieder auffällt ist dass wenn z.B jemand einen Türsteher beleidigt und wegläuft, der Türsteher so gut wie nie versucht ihn festzuhalten oder ihn zu verfolgen. Im Endeffekt versucht der Türsteher ihn nur zu vertreiben damit er abhaut. Was ich eigentlich in manchen Situationen nicht so ganz verstehe, weil theoretisch könnte ja jemand einen Türsteher aus sicherer Entfernung beleidigen oder mit Sachen bewerfen ohne dass er ne Anzeige bekommt, oder seh ich das falsch?
Dürfen Türsteher eigentlich auch Leute mal "festnehmen" oder verfolgen?
16 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Dürfen Türsteher normalerweise nicht, außer wenn "Gefahr in Verzug" ist;
Er hat die gleichen Rechte und Pflichten wie Du und Ich;
vg
marcus
- WilkenLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ja festhalten bis die Polizei kommt, sie haben nicht mehr Rechte als ein normaler Bürger.
Gute Türsteher sind darauf geschult, sich nicht provozieren zu lassen, wenn sie jedoch angegriffen werden dürfen sie sich wehren.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nicht nur Türsteher dürfen Leute Vorläufig Festnehmen oder Verfolgen.
Jeder kann das.
§ 127 Strafprozessordnung
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
Der Türsteher könnte also die Person die Ihn Beleidigt (§ 185
Beleidigung Strafgesetzbuch.
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.)
Vorläufig Festnehmen, und die Polizei verständigen.
Aber wenn er das bei jeder Beleidigung machen würde könnte er nicht mehr seiner Arbeit nachkommen (es heißt ja auch Türsteher und nicht Türläufer).
- UlliLv 7vor 1 Jahrzehnt
"Festnehmen" darf jede(r) Bürger/in einen anderen, wenn dadurch eine Gefahr abgewehrt, eine Straftat aufgeklärt/verhindert werden kann. Dazu muss niemand Türsteher sein. Eine simple Beleidung wird den Aufwand und das Risiko aber wohl kaum wert sein. Selbstverständlich muss nach dem Festsetzen umgehend die echte Polizei gerufen werden.
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- as_overtLv 4vor 1 Jahrzehnt
Es wurde ja schon mehrfach betont, das ein Türsteher dich aus gegebenen Anlass festhalten darf, bis die Polizei kommt.
Er darf dich nicht festnehmen, also dir Handschellen anlegen oder dich fesseln.
Was nochnicht gesagt wurde, und darum gibt es Türsteher eigentlich,
das er vom Lokalbesitzer das Recht bekommt, in seinem Auftrag das
"Hausrecht" durchzusetzen.
Das heisst, das er Störenfriede aus dem Lokal weisen kann.
Notfalls in angemessener Weise auch mit Gewalt.
Er handelt damit im Interesse des Lokalbesitzers.
In dem Moment, wo er dich verfolgt,verlässt er seinen Arbeitsplatz.
Ab Ende der Grundstücksgrenze ist er wieder ein "einfacher Bürger".
Allerdings würde ich mir das gut überlegen,mit den Beleidigungen oder mit sachen bewerfen.Beides zieht eine jeweilige Anzeige bei der Polizei nach sich .
Und bei "mit Sachen" bewerfen meinst du bestimmt keine Wattebällchen.
Meistens steht ein Türsteher nicht alleine rum.
Also kommt ne Anzeige wegen mehrfachversuchter Körperverletzung.
dazu ne Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.
Vielleicht noch eine wegen Sachbeschädigung( Fenster... Mauerwerk.. Türen... Biergarteneinrichtungen..)
Solltest du von der anderen Strassenseite aus werfen wollen, könnte es noch eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr geben.
Es liegt eine Straftat vor.Und da darf jeder Bürger eingreifen.. dich verfolgen und festhalten.Auch ein Türsteher.
Also insgesamt eine saublöde Idee, soetwas durchziehen zu wollen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Jeder Bürger kann Dich vorübergehend, also bis zum Eintreffen der Polizei "festnehmen", wenn dafür ein triftiger Grund besteht, also auch ein Türsteher.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ein Türsteher darf genauso Leute festnehmen wie Du und ich, § 127 STPO (Strafprozeßordnung) Er hat aber kein recht den "Tärer" zu fesseln, keine Handschellen, nicht in einem Raum einsperren und nicht mit Gewalt fest zu halten = Freiheitsberaubung.
So lange ein Türsteher nur beschimpft oder beleidigt wird, steht er drüber. Er gibt dann halt Hausverbot und das wars.
Für größere Sachen ist die Polizei zuständig.
Gruß Rosario
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Warum willst denn einen Tuersteher beleidigen ? Er macht doch auch nur seine Arbeit. Festnehmen oder verfolgen kann er niemanden, er hat ja keine Polizeigewalt. Sein Job ist, unerwuenschten (z.B. Betrunkenen) , zu jungen oder unpassend gekleideten Personen den Eintritt in das Lokal zu verwehren. Das ist alles.
- vor 1 Jahrzehnt
Nein, sie haben keine Polizeirechte.
Allerdings stehen ihnen bei "Gefahr im Verzug" die sog. Jedermann-Rechte zu, wie jedem Bürger.
Wenn man also jemanden bei einer offensichtlichen Straftat erwischt, in der Ausführung der derselben, inflagranti, dann darf man ihn festhalten, bis polizeiliche Behördenorgane diesen Festgehaltenen übernehmen. Festhalten, so man denn kann.
Verfolgen darf man denjenigen nicht mehr, da er dann ja die strafbare Handlung bereits aufgegeben hat.
- vor 1 Jahrzehnt
Nein das darf er nicht, der Türsteher muss gegebenenfalls die Polizei um Hilfe bitten.
Er darf sich aber natürlich vor körperlichen Angriffen schützen, d.h. er darf in dann auch festhalten bis die Polizei kommt.