Welche Art an Rechnungen/Unterlagen sollte man nicht wegwerfen?

Bin dabei, alte Unterlagen zu sortieren und hab mich gefragt ob es Rechnungen gibt die man besser nicht wegwerfen sollte?? Dass man Versicherungs-policen und so aufheben soll ist mir schon klar =o) Und ich habe mal gehørt, dass man Gehaltsabrechnungen aufheben sollte....stimmt das?

le_brausebonbon2006-10-10T04:24:25Z

Beste Antwort

6.2.Wertigkeit von Schriftgut / Aufbewahrungsfristen

Gesetzlich Gründe:

Nach HGB und Steuerrecht sind Unterlagen aufbewahrungspflichtig, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Handelsgeschäft stehen.

Betriebliche Gründe:

ArbeitsmittelBeweismittel
- ähnliche Vorgänge gleich entscheiden- gegenüber Geschäftspartnern
- frühere Fehler vermeiden- bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
- als Gedächtnisstütze- gegen Finanzamt
- um Briefe nicht neu entwerfen zu müssen


Aufbewahrt werden müssen:

6 JahreHandelsbriefe (z.B. Frachtbriefe, Transportunterlagen, Mahnbescheide, Urlaubslisten)

10 JahreBilanzen, Handelsbücher (Wareneingangs- und ausgangsbücher, Lagerbücher)
Jahresabschlüsse, Buchungsbelege, Bankauszüge, Rechnungen, Bewirtungsunterlagen)

Aufbewahrungsfrist beginnt mit Schluss des Kalenderjahres, in dem Schriftgut entstanden ist!!!!

Bsp.: Geschäftsbrief am 12.7.04 ausgestellt
Vom 1.1.05 6 Jahre aufbewahren
Ab 1.1.2011 vernichten







Wertstufen

Ohne Wert:Werbesendungen  sofort vernichten/ löschen

Mit Tageswert:enthalten einmalige Infos ohne Wert, z.B. Zeitungen, Zeitschriften, Einladungen, unverlangte Angebote, Prospekte

Mit Prüfwert:verlangte Angebote, Projekte, Mahnungen, Statistiken, Preislisten
Bsp.: 4 Angebote  Vergleichen  Entscheidung  favorisiertes Angebot
Aufheben  Gesetzeswert

Gesetzeswert:auf Grundlage HGB / Abgabenordnung
6 Jahre Handelsbriefe
10 Jahrealles fürs FA

Dauer- und Archivwert:Unterlagen mit langfristiger Bedeutung für das Unternehmen
z.B.: Fotos, Umsätze, Verträge, Patente, Baupläne, Unterlagen zur Firmen-
gründung

Sonnenscheinchen852006-10-12T09:40:57Z

Ich würde alle Rechnungen aufheben und abheften.. Nach 5 Jahren kannst du sie entsorgen... Gehaltsabrechnungen immer aufheben... Für später wenn´s um die Rente geht... Alles andere, wo es um wichtige Dinge geht/ging ein Leben lang aufbewahren...

blueseach2006-10-10T11:28:23Z

es gibt eine Faustregel, die besagt:

schmeiss keine Rechnungen und Belege weg, mit denen du vor dem Untersuchungsrichter deine Unschuld beweisen kannst.

Anonym2006-10-10T11:22:54Z

Das stimmt, denn wenn es später Probleme bei der Rente gibt, dann hast du die Nachweise zu erbringen, und das geht nur mit den Gehaltsbescheinigungen.
Was du wegwerfen kannst sind ansonsten Rechnungen die älter als 10 Jahre sind, das gleiche gilt für Kontoauszüge, aber bitte vorher zerreißen, nicht das da jemand noch was nachvollziehen kann. Es gibt ja immer wieder solche Typen.

Gruß
Franky