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Welche Art an Rechnungen/Unterlagen sollte man nicht wegwerfen?

Bin dabei, alte Unterlagen zu sortieren und hab mich gefragt ob es Rechnungen gibt die man besser nicht wegwerfen sollte?? Dass man Versicherungs-policen und so aufheben soll ist mir schon klar =o) Und ich habe mal gehørt, dass man Gehaltsabrechnungen aufheben sollte....stimmt das?

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    6.2.Wertigkeit von Schriftgut / Aufbewahrungsfristen

    Gesetzlich Gründe:

    Nach HGB und Steuerrecht sind Unterlagen aufbewahrungspflichtig, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Handelsgeschäft stehen.

    Betriebliche Gründe:

    ArbeitsmittelBeweismittel

    - ähnliche Vorgänge gleich entscheiden- gegenüber Geschäftspartnern

    - frühere Fehler vermeiden- bei gerichtlichen Auseinandersetzungen

    - als Gedächtnisstütze- gegen Finanzamt

    - um Briefe nicht neu entwerfen zu müssen

    Aufbewahrt werden müssen:

    6 JahreHandelsbriefe (z.B. Frachtbriefe, Transportunterlagen, Mahnbescheide, Urlaubslisten)

    10 JahreBilanzen, Handelsbücher (Wareneingangs- und ausgangsbücher, Lagerbücher)

    Jahresabschlüsse, Buchungsbelege, Bankauszüge, Rechnungen, Bewirtungsunterlagen)

    Aufbewahrungsfrist beginnt mit Schluss des Kalenderjahres, in dem Schriftgut entstanden ist!!!!

    Bsp.: Geschäftsbrief am 12.7.04 ausgestellt

    Vom 1.1.05 6 Jahre aufbewahren

    Ab 1.1.2011 vernichten

    Wertstufen

    Ohne Wert:Werbesendungen  sofort vernichten/ löschen

    Mit Tageswert:enthalten einmalige Infos ohne Wert, z.B. Zeitungen, Zeitschriften, Einladungen, unverlangte Angebote, Prospekte

    Mit Prüfwert:verlangte Angebote, Projekte, Mahnungen, Statistiken, Preislisten

    Bsp.: 4 Angebote  Vergleichen  Entscheidung  favorisiertes Angebot

    Aufheben  Gesetzeswert

    Gesetzeswert:auf Grundlage HGB / Abgabenordnung

    6 Jahre Handelsbriefe

    10 Jahrealles fürs FA

    Dauer- und Archivwert:Unterlagen mit langfristiger Bedeutung für das Unternehmen

    z.B.: Fotos, Umsätze, Verträge, Patente, Baupläne, Unterlagen zur Firmen-

    gründung

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das stimmt, denn wenn es später Probleme bei der Rente gibt, dann hast du die Nachweise zu erbringen, und das geht nur mit den Gehaltsbescheinigungen.

    Was du wegwerfen kannst sind ansonsten Rechnungen die älter als 10 Jahre sind, das gleiche gilt für Kontoauszüge, aber bitte vorher zerreißen, nicht das da jemand noch was nachvollziehen kann. Es gibt ja immer wieder solche Typen.

    Gruß

    Franky

  • vor 1 Jahrzehnt

    es gibt eine Faustregel, die besagt:

    schmeiss keine Rechnungen und Belege weg, mit denen du vor dem Untersuchungsrichter deine Unschuld beweisen kannst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde alle Rechnungen aufheben und abheften.. Nach 5 Jahren kannst du sie entsorgen... Gehaltsabrechnungen immer aufheben... Für später wenn´s um die Rente geht... Alles andere, wo es um wichtige Dinge geht/ging ein Leben lang aufbewahren...

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