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Welche Art an Rechnungen/Unterlagen sollte man nicht wegwerfen?
Bin dabei, alte Unterlagen zu sortieren und hab mich gefragt ob es Rechnungen gibt die man besser nicht wegwerfen sollte?? Dass man Versicherungs-policen und so aufheben soll ist mir schon klar =o) Und ich habe mal gehørt, dass man Gehaltsabrechnungen aufheben sollte....stimmt das?
4 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
6.2.Wertigkeit von Schriftgut / Aufbewahrungsfristen
Gesetzlich Gründe:
Nach HGB und Steuerrecht sind Unterlagen aufbewahrungspflichtig, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Handelsgeschäft stehen.
Betriebliche Gründe:
ArbeitsmittelBeweismittel
- ähnliche Vorgänge gleich entscheiden- gegenüber Geschäftspartnern
- frühere Fehler vermeiden- bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
- als Gedächtnisstütze- gegen Finanzamt
- um Briefe nicht neu entwerfen zu müssen
Aufbewahrt werden müssen:
6 JahreHandelsbriefe (z.B. Frachtbriefe, Transportunterlagen, Mahnbescheide, Urlaubslisten)
10 JahreBilanzen, Handelsbücher (Wareneingangs- und ausgangsbücher, Lagerbücher)
Jahresabschlüsse, Buchungsbelege, Bankauszüge, Rechnungen, Bewirtungsunterlagen)
Aufbewahrungsfrist beginnt mit Schluss des Kalenderjahres, in dem Schriftgut entstanden ist!!!!
Bsp.: Geschäftsbrief am 12.7.04 ausgestellt
Vom 1.1.05 6 Jahre aufbewahren
Ab 1.1.2011 vernichten
Wertstufen
Ohne Wert:Werbesendungen sofort vernichten/ löschen
Mit Tageswert:enthalten einmalige Infos ohne Wert, z.B. Zeitungen, Zeitschriften, Einladungen, unverlangte Angebote, Prospekte
Mit Prüfwert:verlangte Angebote, Projekte, Mahnungen, Statistiken, Preislisten
Bsp.: 4 Angebote Vergleichen Entscheidung favorisiertes Angebot
Aufheben Gesetzeswert
Gesetzeswert:auf Grundlage HGB / Abgabenordnung
6 Jahre Handelsbriefe
10 Jahrealles fürs FA
Dauer- und Archivwert:Unterlagen mit langfristiger Bedeutung für das Unternehmen
z.B.: Fotos, Umsätze, Verträge, Patente, Baupläne, Unterlagen zur Firmen-
gründung
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das stimmt, denn wenn es später Probleme bei der Rente gibt, dann hast du die Nachweise zu erbringen, und das geht nur mit den Gehaltsbescheinigungen.
Was du wegwerfen kannst sind ansonsten Rechnungen die älter als 10 Jahre sind, das gleiche gilt für Kontoauszüge, aber bitte vorher zerreiÃen, nicht das da jemand noch was nachvollziehen kann. Es gibt ja immer wieder solche Typen.
GruÃ
Franky
- blueseachLv 4vor 1 Jahrzehnt
es gibt eine Faustregel, die besagt:
schmeiss keine Rechnungen und Belege weg, mit denen du vor dem Untersuchungsrichter deine Unschuld beweisen kannst.
- vor 1 Jahrzehnt
Ich würde alle Rechnungen aufheben und abheften.. Nach 5 Jahren kannst du sie entsorgen... Gehaltsabrechnungen immer aufheben... Für später wenn´s um die Rente geht... Alles andere, wo es um wichtige Dinge geht/ging ein Leben lang aufbewahren...