Können Telefongesellschaften Mahngebühren einklagen?
Ich soll für eine versäumte Rechnung von € 5,00 eine Mahngebühr von € 10,00 zahlen. Da ich die Höhe einfach eine Frechheit finde, da auch noch nicht einmal eine Zahlungserinnerung gekommen ist, sondern sofort (6 Monate später) die Mahnung, habe ich nur die € 5,00 bezahlt und die Mahngebühren weggelassen. Nun habe ich ein Schreben bekommen, in dem ich aufgefordert werde, die Mahngebühren zu zahlen.
Ich möchte jetzt einfach nur wissen, ob Mahngebühren grundsätzlich einklagbar sind. Bisher hat noch nie jemand welche nachgefordert.
Vielen Dank schon mal!
@große_daus: hast du dafür evtl. eine Quelle oder irgendeine Rechtsgrundlage im Kopf?
Gilt auch für Folgebeiträge... Wäre schön etwas schriftlich zu haben, egal in welcher Richtung.
Es handelt sich um einen Billig-Anbieter (Vor-Vorwahl). Die Nummer habe ich aus dem Videotext und dort sind keinerlei Angaben zu den AGB.
Telefonanschluss sperren können die übrigens auch nicht ;-)