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Können Telefongesellschaften Mahngebühren einklagen?

Ich soll für eine versäumte Rechnung von € 5,00 eine Mahngebühr von € 10,00 zahlen. Da ich die Höhe einfach eine Frechheit finde, da auch noch nicht einmal eine Zahlungserinnerung gekommen ist, sondern sofort (6 Monate später) die Mahnung, habe ich nur die € 5,00 bezahlt und die Mahngebühren weggelassen. Nun habe ich ein Schreben bekommen, in dem ich aufgefordert werde, die Mahngebühren zu zahlen.

Ich möchte jetzt einfach nur wissen, ob Mahngebühren grundsätzlich einklagbar sind. Bisher hat noch nie jemand welche nachgefordert.

Vielen Dank schon mal!

Update:

@große_daus: hast du dafür evtl. eine Quelle oder irgendeine Rechtsgrundlage im Kopf?

Gilt auch für Folgebeiträge... Wäre schön etwas schriftlich zu haben, egal in welcher Richtung.

Update 2:

Es handelt sich um einen Billig-Anbieter (Vor-Vorwahl). Die Nummer habe ich aus dem Videotext und dort sind keinerlei Angaben zu den AGB.

Telefonanschluss sperren können die übrigens auch nicht ;-)

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    ich hatte schonmal ein änliches problem. oder mehrere.....

    die können und werden klagen.

    ich hatte das prob das ich einen alten tel. anschluss abgemeldet habe und die haben vergessen den zu sperren ich sollte nach ca 1 jahr grundgebuhr zahlen. ich dachte mir das mach ich doch nicht... und die haben das zum rehtsanwalt weitergegeben.

    naja dann musste ich doch nicht zahlen da ich recht hatte

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du wirst Dir selbst nur noch Schwierigkeiten machen, zahle die 10 Euro Und Du hast deine Ruhe.Die Klagenkosten würden viel höher sein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bis zur ersten Mahnung kostet es keine Mahngebühren. Die Mahngebühren darf man erst bei der 2. Mahnung verlangen.

    Grundsätzlich kann man alles einklagen. Da musst du halt Einspruch einlegen. Grund, dass du den fälligen Betrag von 5€ schon vor der 2. Mahnung bezahlt hast und die entsprechende Firma die Regeln des Mahnverfahrens nicht eingehalten haben.

    In der Regel kann man aber auch mit den Firmen reden und meistens erlassen sie dann die Mahngebühren.

    Aber mit dem wählen der Nummer stimmst du den AGB´s zu.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja. Aber wegen 10 Euro wird sich normalerweise kein Gericht die Mühe machen, sich mit der Sache zu befassen. Insofern ist es mehr eine Sache Deines Gewissens.

    Bin allerdings kein Jurist, kann insofern also nicht sagen, ob die fahrlässig irgendetwas unterlassen haben (Erinnerung und so, wobei da ab und an auch schon Gebühren auflaufen).

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  • vor 1 Jahrzehnt

    "Prinzipiell" sind Mahngebühren natürlich einklagbar!

    Die Firma hat Dir Mahngebühren in Rechnung gestellt und Dir die Rechnung über die Gebühren auch ordnungsgemäß zugestellt. Damit schuldest Du ihnen erstmal rechtlich das verlangte Geld, egal, ob Du der Meinung bist, ob das gerechtfertigt zustande gekommen ist oder nicht.

    Folgende Vorgangsweise wäre also die richtige (gewesen):

    Mahngebühren zahlen und anschließend dagegen Einspruch erheben oder sich mit der Firma (rechtzeitig!) vorher in Verbindung setzen und den weiteren Verlauf (soll ich die Gebühren zahlen oder können wir den Sachverhalt, dass ich keine Rechnung bekommen habe, noch vorher klären) absprechen (schriftlich).

    Einfach willkürlich einen Teil der Rechnung weglassen (Mahngebühren sind ein Teil der Rechnung!) entspricht nicht der korrekten Vorgangsweise und sind natürlich schuldrechtlich einklagbar.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Mahngebühren sind wie alle Schulden einklagbar, ausserdem muß heutzutage keine Zahlungserinnerung mehr geschrieben werden, sondern es darf nach neuester Rechtsprechung sofort gemahnt werden.

    Ich würde zahlen, es kann höchstens unangenehmer werden

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Na klar, wenn Du säumig bist.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dei Telefongesellschaft kann Dir sogar den Anschluss sperren, wenn Du Deine Rechnung nicht bezahlst. Einen Schufaeintrag gibt das obendrein. Zahle besser.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn das in den AGBs stand, hast du dich damit einverstanden erklärt.

    Es ist dann Vertragsbestandteil.

    Davon unabhängig ist es wirklich eine Frechheit, wie dreist damit abgezockt wird.

    Man muß wirklich äußerst diszipliniert damit umgehen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also ich habe auch schon eine Menge Mahnungen bekommen.... Mahngebühren habe ich noch nie mit bezahlt.... Mahngebühren sind auch ein rechtlich schwammiger Bereich. Soweit ich weiß, sind diese auch nicht Einklagbar....

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