Kündigung bei Falsch angaben,Sperre Arbeitsamt?

Hallo..
Wenn ich bei einem Vorstellungsgespräch falsche Angaben mache, und bekomme deshalb 4 Wochen später eine Kündigung,bekomme ich dann deshalb eine Sperre vom Arbeitsamt?

2006-09-06T00:32:17Z

Geht um einen Eintrag im Führungszeugnis!Wenn ich dieses Angebe ,werde ich sicher nicht eingestellt,doch es ist fraglich ob überhaupt danach gefragt wird,was aber nach 4 Wochen doch passieren kann...

NorbertRueckert2006-09-06T00:38:18Z

Beste Antwort

Das Arbeitsamt darf nur eine Sperre verhängen, wenn der Arbeitslose die Kündigung selbst verschuldet hat. Ob die Kündigung selbst verschuldet ist, ist in diesem Fall, mal ganz abgesehen, dass Sie sich in der Probezeit befunden haben, nur zu bewerten, wenn die falschen Angaben bekannt sind.

Handelt es sich um Fragen, wie Gewerkschaftszugehörigkeit, Schwangerschaft o.Ä., so liegt kein eigenes Verschulden vor, da diese Fragen nach deutschem Recht rechtswidrig sind. Sind es allerdings Fragen zur Schulbildung oder Ausbildung, so sind falsche Angaben hier unter dem Betrugsverdacht zu betrachten. Hier würde eigenes Verschulden zu recht angenommen werden können.

Anonym2006-09-08T14:01:19Z

Das nennt man dann, dumm gelaufen. Aber du solltest schon die Wahrheit sagen denn wenn es heraus kommt das du gelogen hast ist dein vermeintlich guter Job wieder futsch. Und in der heutigen Zeit einen neuen zu finden.....

Anonym2006-09-06T09:04:05Z

Wenn du wegen dieser falschen Angabe gekündigt wirst, dann könnte das Arbeitsamt dir Probleme machen.

Du musst ehrlich zu deinen Arbeitsgeber oder dem Amt gegenüber sein, sonst bist du am Ende, wie jetzt, der Dumme.

Versuche etwas neues zu finden, damit du erst gar nicht in diese Not geräts zum Amt gehen zu müssen.

Oder versuche nochmal ein Gespräch mit diesen Arbeitsgeber zu suchen, vielleicht kann man doch noch etwas retten.

Das nächste Mal aber ehrlich sein, nicht jeder ist voreingenommen wie dieser Chef.

Naja, ich weiß ja auch nicht was für eine Eintragung in deinem Führungszeugnis steht, es kommt bei vielen schon darauf an, was man mal aufgefressen hat.

Viel Glück!

Berni2006-09-06T03:51:35Z

Wenn du gefragt werden solltest, ob du vorbestraft bist und du
sagst nicht die Wahrheit, kündigen sie dir spätestens wenn sie
dein Führungszeugnis vorliegen haben. Selbstverständlich wirst
du dann beim Arbeitsamt für das Arbeitslosengeld gesperrt.
Es hat sich noch immer ausgezahlt, die Wahrheit zu sagen. Außer-
dem hast du doch sowieso erstmal eine Probezeit in der dich die
Firma ohne Angabe von Gründen jederzeit entlassen kann.

Anonym2006-09-06T01:08:17Z

Es kommt darauf an, ob es berechtigt war zu lügen. Gewisse Fragen des Arbeitgeber müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Ist der Arbeitgeber aber nicht berechtigt, diese Frage zu stellen, so darfst Du ihn auch anlügen.

Führungszeugnis: Wenn der Arbeitgeber eines verlangt, musst Du ihm auch eines vorlegen.

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