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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungVerwaltung · vor 1 Jahrzehnt

Kündigung bei Falsch angaben,Sperre Arbeitsamt?

Hallo..

Wenn ich bei einem Vorstellungsgespräch falsche Angaben mache, und bekomme deshalb 4 Wochen später eine Kündigung,bekomme ich dann deshalb eine Sperre vom Arbeitsamt?

Update:

Geht um einen Eintrag im Führungszeugnis!Wenn ich dieses Angebe ,werde ich sicher nicht eingestellt,doch es ist fraglich ob überhaupt danach gefragt wird,was aber nach 4 Wochen doch passieren kann...

14 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das Arbeitsamt darf nur eine Sperre verhängen, wenn der Arbeitslose die Kündigung selbst verschuldet hat. Ob die Kündigung selbst verschuldet ist, ist in diesem Fall, mal ganz abgesehen, dass Sie sich in der Probezeit befunden haben, nur zu bewerten, wenn die falschen Angaben bekannt sind.

    Handelt es sich um Fragen, wie Gewerkschaftszugehörigkeit, Schwangerschaft o.Ä., so liegt kein eigenes Verschulden vor, da diese Fragen nach deutschem Recht rechtswidrig sind. Sind es allerdings Fragen zur Schulbildung oder Ausbildung, so sind falsche Angaben hier unter dem Betrugsverdacht zu betrachten. Hier würde eigenes Verschulden zu recht angenommen werden können.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn in deiner Arbeitbescheinihung "Kündigung wegen Vertragswiedrigkeit steht" dann hast du Probleme!! sitze in der Quelle!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du wegen dieser falschen Angabe gekündigt wirst, dann könnte das Arbeitsamt dir Probleme machen.

    Du musst ehrlich zu deinen Arbeitsgeber oder dem Amt gegenüber sein, sonst bist du am Ende, wie jetzt, der Dumme.

    Versuche etwas neues zu finden, damit du erst gar nicht in diese Not geräts zum Amt gehen zu müssen.

    Oder versuche nochmal ein Gespräch mit diesen Arbeitsgeber zu suchen, vielleicht kann man doch noch etwas retten.

    Das nächste Mal aber ehrlich sein, nicht jeder ist voreingenommen wie dieser Chef.

    Naja, ich weiß ja auch nicht was für eine Eintragung in deinem Führungszeugnis steht, es kommt bei vielen schon darauf an, was man mal aufgefressen hat.

    Viel Glück!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es Dinge sind bei denen du nicht lügen darfst dann kann dich das Arbeitsamt dafür sperren, weil du selber schuld bist und es in Kauf genommen hast gekündigt zu werden. Auch wenn du wegen irgendwas schon mal abgemahnt wurdest und es noch mal machst wirst du vom Arbeitsamt erstmal gesperrt.

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  • vor 4 Jahren

    Du hast es verschuldet, ergo hast du jetzt die Konsequenzen zu tragen. Wir müssen viel früher anfangen die Konsequenzen unseres handelns zu verantworten - dann bleibst du wohl eher unverschuldet. Einfachster Tipp: Neue Arbeit suchen und unverschuldet bleiben!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das nennt man dann, dumm gelaufen. Aber du solltest schon die Wahrheit sagen denn wenn es heraus kommt das du gelogen hast ist dein vermeintlich guter Job wieder futsch. Und in der heutigen Zeit einen neuen zu finden.....

  • fee
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist Betrug, weil du es wissentlich machst.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es kommt darauf an, ob es berechtigt war zu lügen. Gewisse Fragen des Arbeitgeber müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Ist der Arbeitgeber aber nicht berechtigt, diese Frage zu stellen, so darfst Du ihn auch anlügen.

    Führungszeugnis: Wenn der Arbeitgeber eines verlangt, musst Du ihm auch eines vorlegen.

  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du gefragt werden solltest, ob du vorbestraft bist und du

    sagst nicht die Wahrheit, kündigen sie dir spätestens wenn sie

    dein Führungszeugnis vorliegen haben. Selbstverständlich wirst

    du dann beim Arbeitsamt für das Arbeitslosengeld gesperrt.

    Es hat sich noch immer ausgezahlt, die Wahrheit zu sagen. Außer-

    dem hast du doch sowieso erstmal eine Probezeit in der dich die

    Firma ohne Angabe von Gründen jederzeit entlassen kann.

  • vor 1 Jahrzehnt

    sehr spezifisch deine frage...

    ich vermute, es wird davon abhängig gemacht, ob du "bewußt" falsche angaben gemacht hast.....

    ( auch wird es darauf ankommen, in welchem Bereich deine Falschangabe zu betrachten ist... hmmm hastdu diese z.B. gemacht um den Job zu bekommen... denke ich mir, wird das anders ausgelegt... )

    aber erkundige dich doch bei der A, denn im Grunde wissen nur diese es genau.

    ( Am geschicktesten, wenn möglich... versuche mit dem Arbeitgeber zu reden.... ( vielleicht warst du ja noch in der Probezeit ) dass er die Begründung weg lässt - einen Versuch sollte es wert sein )

    Quelle(n): zu deinem Nachtrag - ach du bist noch gar nicht gekündigt - oder eingestellt - es ist Spekulation? ..... und der Bereich Führungszeugnis?? das hört sich an, als würdest du angegeben keinen Eintrag zu haben und .............. Hmmmm das klingt nicht gut.... und Rechtsberatung wäre hier ebenso spekulativ. sorry
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