Wir haben gestern endlos diskutiert, sind aber zu keinem rechten Schluß gekommen. Eine Freundin, arbeitslos seit 2 Monaten, hat von ihrer Bank ihren Überziehungskredit gekündigt bekommen,das ist ja noch zu verstehen.Nun soll sie ein Schuldanerkenntnis unterschreiben und das Arbeitslosengeld welches sie bezieht wird von der Bank komplett einbehalten. Auf die Nachfrage auf welche Richtlinien sie sich beziehen wurde nur geantwortet, eine Bank sei kein Sozialamt. Wovon sie nun ihre Miete zahlt oder ihren Lebensunterhalt bestreiten soll ist uns ein Rätsel.
queen mary2006-08-03T07:51:53Z
Beste Antwort
Deine Freundin soll auf keinen Fall was unterschreiben, vielmehr soll sie sich mit der Bank in Verbindung setzen, damit der Dispo in einen Ratenkredit umgewandelt werden kann. (notfalls an den Abteilungsleiter wenden!) Das Girokonto wird dann auf Guthabenbasis weitergeführt. Es gibt eine sogenannte Pfändungsfreigrenze, der so um die 1000 Euro liegen dürfte. Notfalls Girokonto (ohne erneute Einräumung eines Dispos) wechseln. Bevor die Bank auf Ihrem Minus sitzen bleibt, versuchen die schon eine Lösung zu finden. Wichtig ist, Deine Freundin muss schon den ernsthaften Eindruck hinterlassen, die Schulden zahlen zu wollen.
Also, wer Schulden gemacht hat (vorsätzlich, fahrlässig oder aus anderen Gründen wie Arbeitslosigkeit etc.), ist auch zur Rückzahlung verpflichtet.
Wenn das Kreditinstitut wegen der verschlechterten Bonität den Kontokorrentkredit kündigt, liegt das auch daran, dass man sich nicht im Vorfeld mit seinem Sachbearbeiter in Verbindung gesetzt hat. Der Kündigung des Kontokorrentkredites ist bestimmt schon die Aufforderung der Bank vorausgegangen, den Saldo auszugleichen. Wenn man hierauf nicht reagiert, kommt es halt zur Kreditkündigung.
Damit zur Bild-Zeitung oder zum RTL-Mittagsmagazin zu laufen, löst das Problem nicht, das man regelmäÃig ja selbst verursacht hat.
Die Problemlösung kann nur so erfolgen, mit der Bank eine Vereinbarung herbeizuführen. Auch Kreditsachbearbeiter sind Menschen und versuchen im Rahmen ihrer Möglichkeiten, zu einer Lösung beizutragen.
Die Bank Deiner Freundin darf das Arbeitslosengeld nicht einbehalten, es ist ihr Existenzminimum von dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten musst. Auch eine Schuldanerkenntnis braucht sie nicht zu unterschreiben. Sie sollte sich mit ihrem zuständigen Arbeitsamt in Verbindung setzen,damit die was tun können. Würde ihr raten sich schleunigst eine andere Hausbank zu suchen.
es ist nicht rechtens, es ist nur der versuch ungewollte Kunden los zu werden. lassen sie sich auf keine gespräch ein, alles nur noch schrieftlich, und stimmen sie der entscheidung nicht zu.