Favorisierte Antwort:Nein!!
Du kannst ihm die Fingernägel säubern, aber nicht ohne weiteres schneiden, außer es ist mit den Eltern vorab abgesprochen und schriftlich hinterlegt.
Stell dir vor, du tust es ohne Erlaubnis, rutscht mit der Schere ab und verletzt das Kind dabei.
Die Eltern haben dann im schlimmsten Fall das Recht, dich wegen Körperverletzung anzuzeigen.
Du solltest das Gespräch mit den Eltern suchen und sie darauf hinweisen, dass das Kind mit solchen Fingernägeln sich, aber auch andere verletzen kann, was durch den Schmutz auch zu Entzündungen führen kann.
Wenn das zu nichts führt, solltest du dich an deine Vorgesetzte wenden.
Sie kann dann ein Gespräch mit den Eltern veranlassen.
Du bist dafür nicht vorrangig zuständig, das Jugendamt einzuschalten, denn das ist Aufgabe der Leiterin der KiTa.
Und höre nicht auf irgendwelche "schlauen Posts" hier, denn es gibt dafür Vorschriften und Anweisungen.
Als Erzieherin ist man zwar den Kindern verpflichtet, aber man sollte sich immer absichern und sich nicht selbst in die Nesseln setzen.
Doch als Erzieherin musst du das in deinem Studium behandelt haben, wie man in solchen Situationen reagieren soll.