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Jobcenter rechnet 2 Jahre lang Unterhaltsvorschuss an der aber nicht erhalten wurde. ?

Hallo ihr lieben. Ich helfe einer guten Freundin gerade bei ihren Angelegenheiten. Sie hat in den letzten 2 Jahren viel Pech gehabt, schwere Trennung und was schief laufen konnte lief schief. Das ging soweit das sie resignierte denke ich. Sie bekommt im Monat 317 Euro für sie und ihre 8 jährige Tochter. Das erschien mir doch etwas wenig. Beim durchlesen ihres Bescheides, fiel mir auf das ihr seit 2 Jahren UHV angerechnet wird, den sie aber gar nicht erhalten hat. Sie wurde vor 2 Jahren aufgefordert UHV zu beantragen der direkt angerechnet wurde, obwohl noch keine Bewilligung Vorlag. Den Antrag hat sie dann gestellt . Scheinbar hat sie Fehler beim Ausfüllen gemacht, denn dieser wurde abgelehnt, obwohl er ihr ja zusteht.

Nun ist ihr nicht aufgefallen, daß der UHV seit 2 Jahren angerechnet wird. 

Sie teilelte dem Jobcenter dies nun mit und beantragte zeitgleich erneut UHV. Der wurde nun auch bewilligt. 

Doch nun weigert sich das jobcenter den bisher angerechneten UHV zurück Zahlen mit der Begründung sie sei ihrer mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, was ja so nicht ganz stimmt. 

Auch ist es ja so das wenn der UHV damals genehmigt worden wäre, hätte sie die Bewilligung von der Unterhaltsvorschusskasse ja beim jobcenter einreichen müssen. 

Da dies ja nicht der Fall war, wie kann das jobcenter davon ausgehen das sie diesen auch  erhält und seit dem UHV anrechnen? Ich würde ihr gern helfen und bitte daher um eure Hilfe. Danke 

Update:

Bin mir nicht sicher ob ich das verständlich rüber gebracht habe. Verstehe die ersten beiden aw nicht ganz.

Also das JC wusste, sie erhält keinen UH und forderte sie dann auf UHV zu beantragen. Haben dann direkt UHV angerechnet, der noch nicht bewilligt war. Nun wurde der UHV, wohl aufgrund eines Fehlers beim Ausfüllen abgelehnt. 

Wieso rechnet das JC weiter UHV an, den sie nicht bekommt? Was denen ja klar gewesen sein müsste wenn Zeitnah keine Bewilligung der UHV Kasse eingereicht wurde. 

Update 2:

Helfende Heldin.. Man man.. Da muss ich dich enttäuschen. Ich helfe in der tat gern. Sicher nicht um hinterher als Heldin da zu stehen.. Das ist ja mal ne Antwort. 

Das Mädel ist nervlich etwas runter und hat die letzten Monate überwiegend bei Anwälten und in Ämtern verbracht. Das wollte ich ihr gern ersparen. Klar wenn alle stricke reißen geh ich mit ihr zum Anwalt. 

Auch lernt man doch beim recherchieren. Da hilft man und erntet dumme Sprüche 

3 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 2 Wochen
    Beste Antwort

    Gib deiner Freundin den Rat, sich einen Anwalt, spezialisiert auf Sozialrecht, zu nehmen. Die Kostenuebernahme hierfuer gibt's beim Gericht.

  • Remo
    Lv 7
    vor 2 Wochen

    schwierig, der abgelehnte Antrag hat so lange Gültigkeit, bis der neue Antrag gestellt wird. Sowohl bei der Ablehnung als auch der Anerkennung eines Antrages ist der Termin der Antragstellung entscheident, nicht wann er bewilligt oder abgelehnt wird.

    Sie hat also rückwirkend keinen Anspruch. Das Jobcenter geht nicht davon aus, dass sie UHV bekommt. Das Jobcenter errechnet den Bedarf und zahlt den dann aus. Ob sie nun UHV beantragt oder nicht, ist ihre Sache.

  • Anonym
    vor 2 Wochen

    Du willst ihr helfen und bittest um unsere Hilfe? 🤔🤭☺️

    Da wird nichts draus. Ich verstehe schon, dass du letztendlich als der/die helfende Heldin dastehen willst aber wenn dir wirklich und uneigennützig daran liegt, zu helfen, empfiehl Deiner Freundin einen Fachanwalt aufzusuchen.

    Das Formular für die Kostenübernahme füllt dann auch der Anwalt aus. Das kann dann wenigstens nicht mehr schief gehen.

    Dem Anwalt erzählen, wie sich der Fall verhält und ihre Bescheide, Bankauszüge usw. zusammenzukramen, das wird sie doch hoffentlich hinkriegen?!

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