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Korrektur Betriebskostenabrechnung  Hausverwaltung fordert Aufwandsentschädigung ?

Hallo,

Coronabedingt sollten im Jahr 2019 Heizungs und Wasserzähler selbst abgelesen werden. 

Nun ist es so, dass ich dabei um eine Kommastelle verrutscht bin und einen 12favhen Verbrauch angegeben habe. 

Jetzt nach Erstellung der Abrechnung fiel mir dies auf und es muss natürlich für alle Parteien eine neue Abrechnung erstellt werden. 

Nun fordert die Hausverwaltung einen Betrag über 100 Euro als Aufwandsentschädigung für die neue Berechnung sowie Porto und Co.. 

Nun finde ich das nicht ganz fair, da es ja nicht meine Absicht war - geschweige denn fahrlässig. 

Das war einfach Unwissen. 

Im Netz finde ich leider kaum Angaben dazu.. Hat eventuell selbst schon jemand die Erfahrung gemacht? 

Oder hat jemand eine Idee, ob die Förderung rechtens ist? 

Vielen Dank schon mal!!! 

3 Antworten

Bewertung
  • vor 2 Monaten

    Das mag zwar keine Absicht gewesen sein - aber darauf kommt es nicht an. Auch wurschtige Schlampigkeit oder Unkenntnis ist fahrlässig. Schaden ist entstanden. Und dafür haftet IMMER der Verursacher. Du.

  • ?
    Lv 7
    vor 3 Monaten

    Mein Bauchgefuehl sagt dasselbe wie das von Mii, bis auf die Haftpflichtversicherung, welche mit Sicherheit hierfuer nicht aufkommen wird. Warum sollte die Hausverwaltung fuer lau arbeiten? Kleiner Fehler - grosse Wirkung. Zahl die EUR 100,00 und gut ist's.

  • ?
    Lv 7
    vor 3 Monaten

    Vom reinen Bauchgefühl finde ich einen Betrag von 100,-€ als Aufwandsentschädigung völlig korrekt.

    Die Hausverwaltung darf die Kosten ja fast alle an ihre Mieter weitergeben.

    Ruf doch einmal deine Haftpflichtversicherung an, ob sie für den Schaden aufkommen, den du verbockt hast.

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