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Anonym
Anonym fragte in SozialwissenschaftSonstiges - Sozialwissenschaft · vor 6 Monaten

Wie Rückzahlung fordern?

Hallo, ich habe im Juni 2017 einen Entwickler beauftragt eine Website für mich zu basteln. Allerdings tat er dies nicht und steckte das Geld ein. Immer wieder rief ich ihn an um es zurückzufordern, aber er hatte es nicht mehr, weichte irgendwie aus und jetzt mir Corona soll eh alles schlecht sein. Immer wieder hatte er gesagt, er würde es zurück erstatten. Mittlerweile antwortet er auch nicht mehr und ich mehr jetzt auch nicht die 3 Jahresfrist verstreichen lassen, die Ende Dezember 2020 sein soll.

Was empfiehlt Ihr mir und wie vorzugehen?

Leider durch Corona bin ich auch Arbeitslos geworden und habe Angst einen Anwalt zu nehmen, bzw. diesen nicht zahlen zu können..

Freue mich über Hilfe. Vielen Dank im Voraus.

5 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 6 Monaten

    Du hast zu lange gewartet - jetzt ist bei ihm wahrscheinlich nichts mehr zu holen. Falls du gegenteilige Informationen hast, sende ihm einen gerichtlichen Mahnbescheid - kostet nur 32 Euro und du bekommst schnell einen vollstreckbaren Titel, falls er immer noch nicht zahlt.

  • Berni
    Lv 7
    vor 6 Monaten

    Ehrlich gesagt bist du nicht viel besser als dein Auftragnehmer. Der hat jedenfalls gut erkannt, dass du eine Schlafmütze bist und läßt dich ins Leere laufen.

    Hast du eine schriftl. Auftragserteilung und einen Zahlungsnachweis, forderst du einen gerichtl. Mahnbescheid an. Solltest du ihn bisher weder schriftl. gemahnt, noch in Verzug gesetzt haben, könnte es zu spät sein. Das muß vor dem gerichtl. Mahnbescheid erfolgen.

    Dir bleibt dann nur eine Strafanzeige wegen Betrugs bei der Polizei.

  • vor 6 Monaten

    Mund-Nasen-Schutzmaske-Ohren tragen und gleiten.  Abstand von zehn Meter halten und Sprachlos und Kontaktlos zahlen. Hände, Unterleib und nach jeden Stuhlgang den Arrsch waschen und desinfizieren. Wir brauchen keine Quarantäne und keine Masken.

  • vor 6 Monaten

    Ehrlich gesagt bist du nicht viel besser als dein Auftragnehmer. Der hat jedenfalls gut erkannt, dass du eine sehr böse Schlafmütze bist und läßt dich ins Leere laufen.

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  • vor 6 Monaten

    Pacta sunt servanta - Verträge sind einzuhalten. Das gilt übrigens auch, wenn der Vertrag nur mündlich geschlossen wurde. 

    Da dieser "Entwickler" nichts entwickelt hat, hat er den Vertrag nicht eingehalten und es steht ihm auch kein Geld zu. Also bist Du im Recht, und er muss zahlen.

    Wie John DD schon sagte, ist so eine gerichtliche Mahnung erschwinglich, der Preis richtet sich nach dem Streitwert, z.B. bis 1000 Euro sind es 32 Euro, bei 5000 Euro kostet es 75 Euro Gebühren.

    Und man kann das auch einfach online machen - das ist eine offizielle Webanwendung der deutschen Mahngerichte https://www.mahngerichte.de/

    ..........

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