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vom befristeten zum unbefristeten Vertrag, nochmals Probezeit? ?
Durch die suche im Internet bin ich auf keine wirkliche hilfreiche antwort, auf meine Frage, gekommen.
Muss ich beim folgevertag in den unbefristeten, zuvor 2 Jahre (jeweils 1 Jahresvertrag) befristeten, nochmals eine Probezeit absolvieren?
3 Antworten
- Anonymvor 11 Monaten
In dem ersten Jahr wird eine Probezeit gewesen sein, wahrscheinlich sechs Monate. Nach § 622 Abs. 3 BGB darf die Probezeit maximal sechs Monate dauern. Eine weitere Probezeit ist dann nicht mehr möglich.
Es ist auch nicht zulässig, in einem Fortsetzungsvertrag, der der neue unbefristete Vertrag nun mal ist, eine erneute Probezeit über das Maß der schon bei den befristeten Vorbeschäftigungen ausgeschöpften Möglichkeit hinaus zu vereinbaren.
Ergänzung
Die Probezeit dient dem Zweck, die Eignung des Arbeitnehmers erproben zu können. Dies ist doch in den zwei Jahren bereits ausreichend geschehen.