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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungVerwaltung · vor 1 Jahr

In welchem Gesetz steht das, dass ein Landgericht nur ein Land (Mit Gründungsurkunde) vertreten kann?

Ich hab auf verschiedenen Seiten gesehen, dass Menschen von einem Landgericht gefordert haben, die Grundungsurkunde des jeweiligen Landes (z.B. Nordrhein Westfallen) vorzuzeigen. 

Ich habe auch die Information gefunden, dass anscheinend KEIN (Bundes)Land in Deutschland außer Baden-Württemberg solch eine Gründungsurkunde besitzen soll.

Ich habe nur nicht gefunden, wo steht, dass ein Landgericht nur ein Land vertreten kann, dass offiziell "existiert". Der Logik nach würde aber genau das ja Sinn machen. 

ich hab in Kirchengerichten dagegen viele Gesetze gefunden, dass nur Kirchen / Kapellen / und sonstige religiöse Einrichtungen von der Kirche nur vor Kirchengerichten Klagen können, deren Geltungsbereich und Landrecht zweifelslos geklärt ist und die auch eine Gründungsurkunde besitzen für die jeweilige Kirche und ihren umliegenden Markt / Dorf. Ansonsten dürfte eine Kirche nicht vor einem Kirchengericht irgendwelche Rechte in Anspruch nehmen, wenn es nicht offiziell per Dokument "existiert". 

4 Antworten

Bewertung
  • kaelon
    Lv 7
    vor 1 Jahr

    In absolut keinem.

    Schauen wir dochmal nach was denn nötig ist damit ein Staat gegründet werden kann:

    "Die Staatsgründung bezeichnet den formalen Akt der Gründung eines neuen Staates. Erforderlich ist zumindest die Festlegung des Staatsgebietes und seiner territorialen Grenzen sowie die Proklamation des neu entstehenden Staates.Die Proklamation schließt das Gesuch der Anerkennung des neuen Staates durch die Staaten der Weltgemeinschaft ein. Zur Staatsgründung kann entweder eine Verfassung oder Übergangsverfassung promulgiert worden sein oder es wird festgelegt, eine Nationalversammlung anzuberaumen, welche die Bildung einer Verfassung und die Wahl eines Staatsoberhauptes vollzieht"

    Salopp gesagt ist also die Verfassung oder ein Grundgesetz die "Gründungsurkunde" eines Staates. Wie diese Verfassung aussieht und ob und wie sie niedergeschrieben ist, kann natürlich variieren.

    Die Bundesrepublik Deutschland ist wie der Name verrät ein Republikanischer Staatenbund, desshalb hat jedes Land des Staatenbundes eine eigene "Landes"Verfassung.

    P.S. Interessanterweise besitzt die römisch katholische Kirche übrigens keinerlei Gründungsurkunde.

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahr

    Dieses Urkunden- und Dokumentengewäsch ist von Reichsbürgern erfunden worden und entbehrt jeglicher Substanz.

  • vor 1 Jahr

    Dies steht im GVG.

  • Anonym
    vor 1 Jahr

    nicht...................

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