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Lv 7
? fragte in Politik & VerwaltungVerwaltung · vor 1 Jahr

Kann der Geburtsname in der Geburtsurkunde bei einer Adoption abgeaendert werden?

Ich behaupte mal nein, lasse mich aber gerne  eines Besseren belehren. Eine deutsche Bekannte von mir, in Jugolslavien geboren, wurde mit 11 Jahren vom deutschen Ehemann ihrer jugoslavischen Mutter adoptiert. Sie behauptet, ihre Geburtsurkunde sei dahin abgeaendert worden, dass der Name ihres Adoptivvaters als Geburtsname erscheint. Kann das sein?

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahr
    Beste Antwort

    Ja, das ist tatsächlich so. Man bekommt dann ein Dokument, das als Geburtsurkunde genutzt wird und es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Geburtsname nicht mehr verwendet werden darf.

    So ist das bei der Adoption von Kindern.

    Du kannst dazu die Seite unter Quellen mal durchstöbern. 

  • Anonym
    vor 1 Jahr

    Ja, leider ist das in unserem Verbrecherstaat so.

  • avalon
    Lv 7
    vor 1 Jahr

    Das stimmt meines Wissens. Die Geburtsurkunde gibt Auskunft über die rechtlichen Eltern. Über die biologischen Eltern gab die Abstammungsurkunde Auskunft. Diese Abstammungsurkunde gibt es als solche nicht mehr. Sie wurde durch ein elektronisches Register ersetzt.

  • Anonym
    vor 7 Monaten

    Es ist tatsächlich so. Und zwar kann nicht nur, sondern MUSS, wie ich aus eigener Betroffenheit weiß. Anders als bei einer Heirat gilt der alte Name nicht mehr als Geburtsname, sondern der neue nimmt dessen Platz ein. Das ist zwar pervers, aber schon lange so.

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  • Ja, geht, wenn die Mutter damit einverstanden war und das alleinige Sorgerecht hatte.

    Ich nehme mal eher an, dass deine Bekannte den Nachnamen der Mutter hatte.

    Von daher sehe ich kein Problem den Nachnamen auch in den Adoptivpapieren ändern zu lassen.

    Anders wäre es, wenn die Mutter deiner Bekannten verheiratet gewesen wäre, dann geschieden und die Mutter dann ohne Wissens des Kindesvaters zugestimmt hat.

    Da hätte der Vater, trotz alleinigen Sorgerechts der Mutter Widerspruch einlegen können.

    Auch wenn deine Bekannte schon erwachsen ist, könnte der leibliche Vater von ihr noch herkommen und Einwände einlegen bzw. seine Exfrau sogar wegen Urkundenfälschung verklagen, da sie damals ohne seine Zustimmung gehandelt habe.

    Wäre zwar Kindergarten heute - aber juristisch gesehen ginge das.

    Inanna

  • Anonym
    vor 1 Jahr

    Ja, das kann man. Man kann auch vor Veröffentlichung einer Frage, die Rechtschreibung prüfen. 

    An die 3 blinden KOMMENTATOREN: Wie schreibt man Jugoslawien? 

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