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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenVersicherung · vor 1 Jahr

Wenn die Hausordnung von den anderen Mietern nicht eingehalten wird, kann ich die Hausverwaltung in Haftung nehmen?

6-Fam.-Haus: Laut Hausordnung müssen unsere Eingangstüren immer geschlossen sein. Die Hausratsversicherungen übernimmt auch nur dann einen Schadensfall. Bei uns stehen die Türen öfters offen. 

Mit welchen netten Wörtern kann ich der Hausverwaltung mitteilen, dass ich sie in Haftung nehme, sollte ein Einbruch stattfinden (was natürlich keiner möchte)? Ich habe in meinem Keller 2 Fahrräder und Werkzeugmaschinen im Wert von ca. 5 Tsd. Euro stehen. Alles abgedeckt über die Hausratsversicherung.

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahr

    Du kannst gar nichts, du hast eine Hausratsversicherung. Du kannst die Hausverwaltung lediglich über den Missstand informieren od. du ersuchst deine Hausratsversicherung dies zu tun.

    In einem Schadensfall regressierst du dich (Ersatzanspruch erheben) an deiner Hausratsversicherung. Die kann sich an der Hausverwaltung und die wiederum an dem jeweiligen Mieter, der die Türe offen stehen ließ, regressieren.

  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahr

    Die Hausverwaltung schriftlich auf diesen Mißstand aufmerksam machen. Deine völlig sinnlose Drohung, sie haftbar machen zu wollen, läßt du besser, da sie keinerlei rechtliche Wirkung hat.

    Es sind die "faulen" Mitbewohner, die nicht bereit sind, ihren Schlüssel zu benutzen. Heute halten sich viele Menschen an garnichts mehr.

  • Willy
    Lv 6
    vor 1 Jahr

    Eine Haustür in einem Mehrfamilienhaus (mehr als 2 Wohneinheiten) DARF aus feuerpolizeilichen Gründen in Deutschland niemals abgeschlossen werden.

    Sie muss von der Innenseite auch ohne Schlüssel jederzeit zu öffnen sein.

    Ein kräftiger Türschließer und ein funktionsfähiger Türschnapper halten die Tür geschlossen so dass von außen kein Zugang mehr besteht.

    Wer die Tür mit Schlüssel verschließt, dass sie ohne Schlüssel von innen nicht mehr zu öffnen ist, macht sich strafbar und im Schadensfall / Brandfall ersatzpflichtig.

    Ausnahmen gelten nur für bis zu 2 Wohneinheiten in einem Haus, von denen mindestens eine durch den Eigentümer selbst genutzt wird.

    Der Einbau eines Panikschlosses kann sinnvoll sein.

  • Du als simpler Mieter kannst mal gar nix, da das dann 5 Parteien gegen dich allein wären.

    Mit anderen Worten: Falls die anderen Mieter alle zusammenhalten kannst du nur ausziehen.

    Oder willst du bei der Hausverwaltung petzen, was schneill herauskäme? Und dass dich dann deine Mieter anfangen auch noch zu mobben?

    Dann wünsch ich dir viel Spass mit der Nachbarschaft.

    Aber probier´s halt mal. Ruf die Hausverwaltung an, sie soll mal kommen. Zuvor jedoch führe mal ca. 2 Wochen Protokoll, am besten mit deinem Smartphone (Fotos machen oder gleich Aufnahmen), wann die Türen offen sind.

    Was deine wertvollen Sachen angehen, dafür sind deine Nachbarn nicht zuständig und auch nicht schuldig, falls sie gestohlen werden.

    Du haftest selbst für dein Eigentum, so wie die Nachbarn je für ihr Eigentum haften.

    Inanna

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  • Anonym
    vor 1 Jahr

    Heißt Verschlossen, einfach Zu, oder Abgeschlossen ?

    Abgeschlossen wird bei uns auch nie, weil zwei ältere Menschen im Haus wohnen,

    damit, bei Bedarf, Rettungsdienste leichter Zugang haben.

    PS:

    Was sagt deine Versicherung wenn dein Fahrrad draußen auf der Straße geklaut wird ?

  • vor 1 Jahr

    Mehr als es in die Hausordnung zu schreiben, dass die Haustür immer verschlossen sein soll,

    kann die Hausverwaltung doch nicht tun.

    Sie weiß ja gar nicht, wer eine Haus-Tür nicht abschließt.

    Das einzige Möglichkeit, die ich noch sehe, wäre eine Überwachungskamra für den Eingangsbereich.

    Aber da müssten wahrscheinlich alle Mieter zustimmen

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