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Frage zum Ausbildungsvertrag.?
Wenn in einem Ausbildungsvertrag steht 37 Std. Woche Azubi unter 18 ist und mehr als 40 std. die
Woche Arbeitet ist das dann Grob fahrlässig gegen Ausbildungsvertrag und des
Jugendarbeitsschutzgesetzes ???
Ich Frage weil ich mir nicht sicher bin.
Azubi Arbeitet auch mehr als 9 Std. Täglich.
Azubi ist 16 Jahre alt. (Ausbildung zur Frisörin)
Brauche dringend Antwort.
Azubi Arbeitet bis zu 45 Std. die Woche
Sie Arbeitet zwischen 42 - 45 Std. die Woche nur 20 min. Pause
zwischen 9 - 10 Std. Tägl.
Berufsschule kommt dann noch oben drauf.
(Wird ja auch als Arbeitstag gerechnet)
Danke für die Antworten. Also laut Jugendschutz Gesetz darf Sie Max. 40 Std. Arbeiten.
Überstunden sind Gesetzlich verboten.(Sie ist unter 18)
Sie MUSS 1 Std . Pause haben.
Ichbindas habe mich erkundigt. Dieser Betrieb hat sich Strafbar gemacht Verstoß gegen
Jugendarbeitsschutzgesetz und nicht Einhaltung der Arbeitszeit laut Ausbildungsvertrag.
Nochmals Danke.
Sie wird den Betrieb wechseln.
9 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 4 Jahren
Muss ein Auszubildender Überstunden machen?
Der Auszubildende ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten. Die tägliche Ausbildungszeit ist vertraglich genau geregelt und kann daher nicht einseitig durch den Arbeitgeber geändert werden.
Der Arbeitgeber kann Überstunden für Auszubildende nicht anordnen. Eine Pflicht zur Leistung von Überstunden besteht nur, wenn das im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Ausbildungsvertrag ausdrücklich geregelt ist.
Unberechtigte Überstundenforderungen kann der Auszubildende zurückweisen. Eine Abmahnung oder Kündigung deshalb ist unwirksam.
Ist der Betrieb verpflichtet, Mehrarbeit zu protokollieren?
Gemäß § 16 Abs. 2 i. V. m. § 3 Satz 1 ArbZG muss der Ausbildungsbetrieb die über die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit aufzeichnen und die Aufzeichnungen zwei Jahre verwahren. Verstöße hiergegen können mit Bußgeld von bis zu 15.000 Euro geahndet werden (§ 22 Abs. 1 Nr. 9 ArbZG).
https://www.duesseldorf.ihk.de/Ausbildung/ausbildu...
Wer eine betriebliche Ausbildung macht, ist ausschließlich für den Zweck beschäftigt, einen Beruf zu erlernen. Darum erhält ein Azubi am Monatsende auch eine Vergütung und nicht Lohn oder Gehalt. Arbeits- oder Tarifverträge regeln die wöchentliche und tägliche Ausbildungszeit. Diese reicht aus, einem Azubi die Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Von einem Azubi kann deshalb nicht verlangt werden, Überstunden zu leisten.
- Der ElchLv 7vor 4 Jahren
Das geht gar nicht - da noch minderjährig. Und Schulzeit wird mit zur Wochenarbeitszeit gerechnet.
Guckst du hier: http://ausbildung.info/arbeitszeiten
- Hans WurstLv 6vor 4 Jahren
Ein Azubi sollte nicht als Arbeitssklave missbraucht werden, das ist klar.
Das was du schilderst, hört sich für mich aber noch völlig vertretbar an. 3 Überstunden in der Woche sind nicht außergewöhnlich viel und solange die Möglichkeit besteht, die Überstunden auch abzufeiern, ist alles im grünen Bereich.
Dass man über 9 Stunden täglich arbeitet, ist auch normal in dem Beruf, besonders wenn man noch unter 18 Jahre alt ist, da man dann statt einer halben Stunde Pause eine GANZE Stunde Pause machen MUSS, die also am Ende des Tages noch mit drauf kommt auf die Nettoarbeitszeit. Eigentlich ist das zum Schutz der Jugendlichen gedacht, aber viele Betroffene sind nicht allzu glücklich darüber, weil die Kollegen über 18 nur eine halbe Stunde Pause am Tag abgezogen bekommen. Da kann aber der Ausbildungsbetrieb nichts für, das ist gesetzlich geregelt. Wenn sie die Pause abgezogen bekommt, hat sie aber natürlich auch das Recht, diese Pause auch zu bekommen, während dieser Stunde also nicht arbeiten zu müssen, auch nicht mal eben Haare wegfegen oder weiß der Geier was für Aufgaben noch so anfallen, die nichts mit Pause zu tun haben.
Wie gesagt, das klingt für mich noch alles normal, nachvollziehbar und nicht ausbeuterisch.
Nachtrag: OK, 45 Stunden pro Woche sind dann schon wieder eine andere Hausnummer. Aber du schreibst ja "bis zu..." also ist das auch nicht der Regelfall.
Nachtrag 2: Auszug aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz:
§8:
"(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich
beschäftigt werden."
(...)
"(2a) Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche
an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden."
§21a:
"Abweichende Regelungen
(1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebsvereinbarung kann zugelassen
werden
1. abweichend von den §§ (...) die Arbeitszeit bis zu neun
Stunden täglich, 44 Stunden wöchentlich und bis zu fünfeinhalb Tagen in der Woche anders zu verteilen,
jedoch nur unter Einhaltung einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden in einem
Ausgleichszeitraum von zwei Monaten,(...)"
Nachtrag 3:
Ja gut, allein die Pause von 20 Minuten ist schon ein Verstoß gegen das Gesetz. Es steht ihr 1 ganze Stunde zu, da gibt es kein Wenn und kein Aber.
Die Rechtslage ist da eindeutig. Die Frage ist nur inwieweit es Sinn macht, sich mit seinem Arbeitgeber bzw. Ausbildungsbetrieb anzulegen. Manchmal beißt man da lieber in den sauren Apfel, als hinterher noch die Ausbildungsstelle zu verlieren oder gemobbt zu werden. OK ist das nicht, daher drücke ich die Daumen, was immer die Azubine aus der Sache macht.
- Mii🐼Lv 7vor 4 Jahren
Hier eine gute Seite zum nachlesen:
Sie sollte erst einmal ganz genau die Zeiten aufschreiben.
Vor Weihnachten ist immer besonders viel Kundschaft beim Friseur. (Z.B. wegen den ganzen Weihnachtsfeiern usw)So viel Arbeit wie jetzt im Moment wird sie nicht immer haben
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- Mr. MarlboroLv 6vor 4 Jahren
Da du nur nach deinen Rechten zum Ausbildungsvertrags fragst, gehe ich davon aus das du deine Pflichten zu 100 % kennst.
Eine Lehre ist nun mal kein "Zuckerschlecken", aber man lernt fürs Leben.
Voraus gesetzt man will.
- ?Lv 7vor 4 Jahren
Wenn die Überstunden bezahlt werden ist das durchaus zulässig. Heutzutage arbeitet kaum ein Azubi nur die tatsächlichen Stunden aus dem Arbeitsvertrag, die meisten arbeiten länger.
- vor 4 Jahren
Du arbeitest vermutlich in Schicht. Wenn das der Fall ist, DARF der Arbeitgeber dich bis zu 10 Stunden pro Tag beschäftigen.
Allerdings ist jeder Arbeitgeber an den Ausbildungsvertrag gebunden.
Das bedeutet, dass der dir jede Stunde, die Du mehr arbeitest als die im Arbeitsvertrag angegebenen 37 Stunden mit einem Überstundenzuschlag bezahlen muss, oder dir ansonsten einen entsprechenden Freizeitausgleich geben muss. Tut er das nicht, so macht er sich strafbar.
Ich kenne das JASchG eigentlich noch in der Fassung, in welcher gesetzlich vorgeschrieben war, dass Jugenliche nicht mehr als 8,5 Stunden täglich beschäftigt werden dürfen. Wenn dein Arbeitgeber dich allerdings permanent darüber hinaus beansprucht, dann solltest Du damit mal zu der für Dich zuständigen Gewerkschaft gehen und die mal fragen, ob sie dir dabei helfen können, das zu ändern. Des weiteren würde ich an deiner Stelle auch mal am Arbeitsamt vorbei schauen, denen den Fall schildern und sie fragen, welche Behörde speziell in DIESEM Fall zuständig ist, denn grundsätzlich müsste sich dafür die Agentur für Arbeit verantwortlich zeichnen, denn die überwachen normalerweise die Einhaltung des BBIG. Normalerweise sollten DIE dazu in der Lage sein, deinem AG in Bezug darauf, auf die Finger zu klopfen, wenn er dich wirklich so derart ausbeutet, wie Du es hier schreibst oder dir zumindest die Behörde nennen können, die für solche Dinge zuständig ist.
Es kann natürlich sein, dass vielleicht auch das Amt für soziale Angelegenheiten oder auch das Gesundheitsamt mit der Einhaltung des JASchG betraut ist. Das wirst Du allerdings bloss erfahren, wenn Du dort fragst.
- Anonymvor 4 Jahren
Nein, das ist nicht grob fahrlässig. Bei einer Ausbildung zur Arzthelferin oder Zahnarzthelferin ist das auch üblich.
- MakatinusLv 7vor 4 Jahren
Was meinst du mit Berufsschule kommt noch oben drauf ?
Am Tag wo sie Berufsschule hat braucht sie nicht außerdem noch zu arbeiten, dafür geht sie ja an diesem Tag zur Schule.
Nach der Schule hat hat sie frei zu haben, außer in der Schule fallen Stunden aus oder der ganze Schultag fällt weg.