Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Kann man in einem Ermittlungsverfahren die Vernehmung durch einen Kriminalbeamten ablehnen und eine richterliche Vernehmung verlangen?
7 Antworten
- HabuLv 7vor 4 Jahren
Bei der Polizei muss man keine Aussage machen. Nicht einmal der " Einladung " Folge leisten. Die Beamten schreiben eh nur ein Protokoll über den " Sachverhalt " und er kann durch die Formulierung der Beamten auch negativ (oder falsch) dargestellt werden.
Dieses Protokoll geht dann an die Staatsanwaltschaft und dort wird entschieden, ob es zum Prozess kommt.
Bei einem Prozess ist es Aufgabe des Richters, sich mit den Aussagen zu befassen (" Vernehmung ") und den Sachverhalt zu klären.
Es ist immer zuerst Aufgabe der Staatsanwaltschaft, über eine Zulassung oder Ablehnung eines Verfahrens zu entscheiden.
Eine Sonderregelung ist der Schnell / Haftrichter. Er kann innerhalb von 48 Stunden ohne Staatsanwaltschaft ein Urteil sprechen oder die Freilassung aus der Haft anordnen.
- Knarf-EwuLv 7vor 4 Jahren
Du kannst die Aussage verweigern, was aber nicht unbedingt dann für dich sprechen würde.
- Anonymvor 4 Jahren
Nein, so schnell geht das nicht. Du kannst aber schweigen und deinen Anwalt bzw. einen Anwalt verlangen.
- Anonymvor 4 Jahren
ja
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Anonymvor 4 Jahren
Mit Kriminalbeamten würde ich mich gar nicht abgeben , die sollen mal lieber Praline und Wochenend lesen .
- Anonymvor 4 Jahren
Du kannst die Vernehmung nicht ablehnen, aber du hast das Recht, dich zu den Vorwürfen nicht zu äußern. Du musst lediglich deine Nationale (deine Daten zu deiner Person) angeben.