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Swimmy fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 4 Jahren

Kann man in einem Ermittlungsverfahren die Vernehmung durch einen Kriminalbeamten ablehnen und eine richterliche Vernehmung verlangen?

7 Antworten

Bewertung
  • Habu
    Lv 7
    vor 4 Jahren

    Bei der Polizei muss man keine Aussage machen. Nicht einmal der " Einladung " Folge leisten. Die Beamten schreiben eh nur ein Protokoll über den " Sachverhalt " und er kann durch die Formulierung der Beamten auch negativ (oder falsch) dargestellt werden.

    Dieses Protokoll geht dann an die Staatsanwaltschaft und dort wird entschieden, ob es zum Prozess kommt.

    Bei einem Prozess ist es Aufgabe des Richters, sich mit den Aussagen zu befassen (" Vernehmung ") und den Sachverhalt zu klären.

    Es ist immer zuerst Aufgabe der Staatsanwaltschaft, über eine Zulassung oder Ablehnung eines Verfahrens zu entscheiden.

    Eine Sonderregelung ist der Schnell / Haftrichter. Er kann innerhalb von 48 Stunden ohne Staatsanwaltschaft ein Urteil sprechen oder die Freilassung aus der Haft anordnen.

  • vor 4 Jahren

    Du kannst die Aussage verweigern, was aber nicht unbedingt dann für dich sprechen würde.

  • Anonym
    vor 4 Jahren

    Nein, so schnell geht das nicht. Du kannst aber schweigen und deinen Anwalt bzw. einen Anwalt verlangen.

  • Anonym
    vor 4 Jahren

    ja

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  • Anonym
    vor 4 Jahren

    Mit Kriminalbeamten würde ich mich gar nicht abgeben , die sollen mal lieber Praline und Wochenend lesen .

  • Anonym
    vor 4 Jahren

    Du kannst die Vernehmung nicht ablehnen, aber du hast das Recht, dich zu den Vorwürfen nicht zu äußern. Du musst lediglich deine Nationale (deine Daten zu deiner Person) angeben.

  • kaelon
    Lv 7
    vor 4 Jahren

    Nein , welchen Sinn soll das haben ?

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