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Wie muß ich die Wohnung beim Auszug zurückgeben?

Bei meinem Einzug war die Wohnung nicht renoviert. Das steht auch folgendermaßen als vorhandene Mängel im Übergabeprotokoll:

- Wände nicht tapeziert

- Lichtschalter und Steckdosen fehlen

- Toilettenspülung defekt

Darunter steht nur: „Die genannten Mängel werden vom Mieter selbst behoben.“ Ansonsten wurde nichts weiter vereinbart und es steht auch im Mietvertrag nichts Konkretes bezüglich Renovierung oder in welchem Zustand die Wohnung abzugeben ist. (Eben nur allgemein, daß die Mietsache pfleglich zu behandeln ist etc.)

Wie sollte ich die Wohnung bei einem Auszug hinterlassen? Darf oder muß ich die Lichtschalter, Steckdosen und die Klospülung wieder ausbauen und mitnehmen (die Sachen habe ich ja bezahlt und nicht der Vermieter)? Muß ich die Tapeten auch wieder entfernen und die Wohnung genau so zurückgeben wie sie beim Einzug war? Oder kann der Vermieter verlangen, daß ich ihm die Sachen einfach so schenke und ihm die Wohnung komplett renoviert zurückgebe?

11 Antworten

Bewertung
  • vor 5 Jahren

    Hinterlasse die Wohnung Besen-rein und stelle deinem Vermieter eine Rechnung, wenn er rum zickt!

    Schließlich hast du die Bude doch erst bewohnbar gemacht!

    Der wird sich hüten, dir da noch irgend welche Auflagen zu erstellen!

    Ist doch alles vertraglich nach zu weisen!

  • Evil
    Lv 5
    vor 5 Jahren

    Je nach Vermieter würde ich diese sauber und so wie ich sie bezogen habe zurückgeben. Lichtschalter und Klospülung waren doch kein Kostenfaktor. Also lass die drin.

    Wenn der Vermieter aber ein A...loch ist dann würde ich die letzten 2 Mieten nicht bezahlen und einfach ausziehen. Da passiert nicht viel, die Gerichte scheren sich nicht um so etwas. Das landet dann beim Schiedsmann und da kann man dann pokern.

  • vor 5 Jahren

    Hast du schon einmal überlegt:

    wie lange es dauert die Tapeten von den Wänden zu entfernen,

    wie viel Müllbeutel du brauchst,

    was es kostet die Müllbeutel zu entsorgen?

    Wahrscheinlich nicht.

    Die Reparatur der Toilettenspülung sowie die fehlenden Lichtschalter und Steckdosen hättest du dem Vermieter in Rechnung stellen, oder von der nächsten Miete abziehen können.

  • vor 5 Jahren

    Ich denke mal wenn du einfach so ausziehst und die Wohnung besenrein übergibst, dann hast du genug getan. Ich würde die alten Steckdosen etc. nicht noch ausbauen, die wirfst du doch anschließend sowieso weg.

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  • vor 5 Jahren

    Besenrein > reicht völlig <

  • ?
    Lv 7
    vor 4 Jahren

    Sprich die Probleme mit deinem Vermieter an. Vielleicht zahlt der Nachmieter einen vereinbarten Abstand.

  • vor 5 Jahren

    Du hast vertraglich zugesichert, die Mängel zu beheben.

    Also übergibst du die Wohnung auch ohne diese Mängel.

  • ?
    Lv 4
    vor 5 Jahren

    Ach Erich, du hast auch nach 40 Jahren nichts gelernt.

    Rot Front Genosse

  • Anonym
    vor 5 Jahren

    Schau in deinen Mietvertrag, was da drin steht ist auschlaggebend.

  • Anonym
    vor 5 Jahren

    Schau in deinen Mietvertrag, was da drin steht ist auschlaggebend.

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