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Ab wann wird man von Schuld befreit?

Würde das entführte Flugzeug nicht auf ein Stadion mit 70000 Menschen gesteuert sondern auf eine Stadt mit 10000, eine Halle mit 5000 oder ein Zirkus mit 500 Menschen... oder ein Kreisligaspiel mit 160 Menschen oder ein Kindergarten mit 50 Kindern...

Ab wann ist man "unschuldig"?

Update:

Habe die Frage eher rethorisch gestellt! Denn mich hat es doch sehr verwundert, dass das gestrige Abstimmungsergebnis so eindeutig ausgefallen ist!!!!

Update 2:

Überall fallen die Abstimmungen recht klar pro "nicht schuldig" aus. Ich glaube, es liegt u.a. an der enormen Zahl von 70.00 Zuschauern im Stadion als potentielle Opfer.

Was aber wäre, wenn es nich 70 000 wären sondern 10 000 oder 500 oder 160 oder 50... Ab wann würden die Abstimmungen anders ausfallen... und warum?

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 5 Jahren

    Wenn beispielsweise das Kind des Piloten im Stadion ist.

  • vor 5 Jahren

    Die Lösung des Falles liegt rechtssystematisch nicht im Bereich der Rechtswidrigkeit des dargestellten Handelns, sondern in der Frage, ob dem Angeklagten ein Schuldvorwurt gemacht werden kann.

    Auf diesen Aspekt ist die Verhandlung in dem Schauspiel nicht eingegangen.

    Ich erlaube mir ausnahmsweise, nicht einen langen Sermon zu schreiben, sondern auf ZON von Heute zu verweisen. Dort hat sich der Richter am BGH Thomas Fischer im Rahmen seiner Kolumne in einem sehr lesenswerten Aufsatz mit dem Fall beschäftigt.

    Prädikat: Höchst lesenswert, auch wenn`s ein bisschen mühsam ist .

    Mit etwas Glück findest Du auch meinen Beitrag, den ich dort hinterlassen habe.

    " Ich glaube, es liegt u.a. an der enormen Zahl von 70.00 Zuschauern im Stadion als potentielle Opfer.

    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Eindeutig. Da war die Entscheidung für das "kleinere Übel " einfach zu naheliegend. Und die Frage wäre wirklich, ab wann die Meinung "kippt" ?

    .. und sie zeigt auch, daß man bei dieser Frage nicht quantifizieren darf .

  • Anonym
    vor 5 Jahren

    Wenn beispielsweise das Kind des Piloten im Stadion ist.

  • vor 5 Jahren

    Ich bin der Überzeugung, daß der Sachverhalt vollkommen falsch dargestellt wird, denn die Insassen des Flugzeuges sterben ja höchstwahrscheinlich alle. Man steht also nicht vor der Frage 50 Kinder ODER 164 Flugzeuginsassen, sondern 50 Kinder UND 164 Flugzeuginsassen.

    Ich bin allerdings der Meinung, solche Entscheidungen darf man nicht einzelnen Soldaten aufbürden, sondern muß von höchster staatlicher Stelle, also vom Bundeskanzler oder einem Ministerpäsidenten getroffen werden.

    Damit würde dann die Rechtswidrigkeit entfallen und die Frage nach der Schuld stellt sich dann nicht mehr.

    Andernfalls dürften wir Polizisten nicht mehr bewaffnet auf die Straße schicken.

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  • vor 5 Jahren

    Die 164 Menschen in dem Flugzeug werden auf jeden Fall getötet, spätestens wenn das Flugzeug ins Stadion, auf die Stadt oder auf die Halle stürzt - für diese Menschen gab es keine Rettung! Aber der Pilot hat die Chance genutzt noch mehr Todesopfer zu verhindern indem er die Maschiene abschoss. Ja, er hat damit jedem dieser 164 Menschen 2 oder 3 Minuten ihrer noch vorhandenen Lebenszeit genommen um so schlimmeres und noch mehr Todesopfer zu verhindern.

    Stellen wir uns doch mal vor der Pilot hätte den Befehl nicht zu schießen befolgt und das Flugzeug wäre ins Stadion geflogen und dann hätte es zigtausende Tote und Verletzte gegeben, unter den Todesopfern natürlich alle Flugzeuginsassen - über welche Fragen und welche Schuld würden wir dann wohl diskutieren? Ich denke die Schuld diesen 164 Menschen den Tod 2 Minuten früher gebracht zu haben ist geringer als die Schuld das Flugzeug nicht ab zuschießen und so 70164 Menschen den Tod zu bringen!

    Zu Update 2)

    Die Abstimmungen würden immer so ausfallen auch wenn nur 10 Menschen gerettet werden könnten. Fakt ist: die 164 Flugzeuginsassen können nicht gerettet werden weil sie im Flugzeug sitzen und somit leider zum Spielzeug des Terroristen geworden sind. Diese Menschen werden innerhalb der kommenden 2 - 5 Minuten sterben aber jeder andere der gerettet werden kann ist es wert. Selbst wenn das Flugzeug bei seinem herbei geführten Absturz z.B. auf ein Haus "nur" einen Menschen IM Haus töten würde - mit dem Abschuss hätte man dann aber wenigstens diesen einen gerettet, das ist besser als gar keinen! 164 Todesopfer (die es auf jeden Fall geben wird) sind schlimm, jeder zusätzliche Mensch der zu Tode gekommen wäre wenn der Pilot das Flugzeug NICHT abgeschossen hätte wären vermeidbar gewesen! Die Abstimmung würde also genau so ausfallen wenn statt 70.000 Menschen nur einer gerettet werden könnte!

  • vor 5 Jahren

    Auf diese Frage gibt es keine gute oder schlechte Antwort. Egal wie man Sie beantwortet ist es immer falsch. Die Grundidee kam aus den Wehrdienstverweigerungsfragen. da wurden solch ganz ähnliche Fragen gestellt.

    Beispiel auch: Du fährst einen Rettungswagen und eine junge Mama mit Kind läuft dir direkt über die Straße, Ausweichen oder halten ist nicht mehr möglich. Bist Du dann ein Mörder? Das hatte so manchem den Zivieldienst vermiest bzw den Führerschein gekostet.

  • vor 5 Jahren

    Die Frage müsste wohl eher lauten: Ab wann ist man schuldig?

    Nämlich ist für mich die Frage:

    - Ist es der Zeitpunkt, an dem man selbst eine Entscheidung fällt, die das Leben von Menschen gravierend verändert?

    - oder ist es einfach so, dass einem vielleicht eine Entscheidung aufgedrängt wurde, die man in der Form vielleicht nie gefällt hätte, wenn man die freie Auswahl gehabt hätte, statt gedrängt worden zu sein, etwas zu unternehmen?

    - oder ist es letztendlich so, dass eine Sache und ihr ungutes Ende einfach absehbar sein muss, um überhaupt eine Entscheidung entgegen Allgemeingültiger Prämissen treffen zu können und zu dürfen, um vielleicht doch zu retten, was rettbar ist?

    Also sorry, aber ich glaube, ein allgemein gültiges Rezept dafür, wann man von Schuld befreit wird und wann nicht, kann man gar nicht geben, denn wie würde ein Richter sagen: Jeder Fall muss von allen Seiten betrachtet werden, um ein klares, allgemein gültiges und unwiderrufliches Urteil fällen zu können und in Bezug darauf dürfen dann auch keine Fakten ausgelassen und unter den Tisch gekehrt werden.

  • vor 5 Jahren

    Bei Strafunmündigkeit und Schuldunfähigkeit.

    Abzuwägen sind immer die möglichen Kollateralschäden.

    Allen es recht zu machen, geht einfach nicht.

    Das wissen auch die Profis von der Rechtsprechung.

  • Willy
    Lv 6
    vor 5 Jahren

    Unschuldig ist man dann, wenn man das Flugzeug ins Stadion lenkt.

    70000 Idioten weniger können nur gut sein für den Durchschnitts-IQ.

    Außerdem werden Wohnungen frei.

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