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klaus fragte in Politik & VerwaltungVerwaltung · vor 5 Jahren

Ich betreibe in meiner Privatwohnung ein Gewerbe. Muss ich dafür zusätzlich zum privaten Rundfunk/TV Gebühren zahlen?

ich werde vom Beitragsservice der ARD aufgefordert ein Formular wegen des Gewerbes auszufüllen. Muss ich wirklich danach für einen TV 2mal zahlen???

Das Gewerbe wird zu Hause ausgeübt.

Danke für Info

3 Antworten

Bewertung
  • vor 5 Jahren
    Beste Antwort

    Nein!

    Selbstständige, die ihren Geschäften im heimischen Arbeitszimmer nachgehen, brauchen dafür in Zukunft keinen (zusätzlichen) Rundfunkbeitrag mehr zu bezahlen: Solange sich das Büro in der Mietwohnung oder im privaten Eigenheim befindet, ist die Beitragspflicht bereits durch den privaten Rundfunkbeitrag abgedeckt.

    Pferdefuß der Neuregelung: Da ein solches Home Office nicht als Betriebsstätte zählt, muss bereits für das erste betrieblich genutzte Fahrzeug die ermäßigte Rundfunkgebühr von 5,99 Euro entrichtet werden. Selbstständige Heimarbeiter, die ein eigenes Kraftfahrzeug betrieblich nutzen und die bislang noch keine Rundfunkgebühr bezahlt haben, sind künftig also beitragspflichtig.

    http://www.akademie.de/wissen/rundfunkbeitrag-2013...

  • Anonym
    vor 5 Jahren

    horizontales Gewerbe? Pfui-deivel

  • vor 5 Jahren

    ja

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