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Was passiert wenn ich meine Krankenscheine nicht zur AOK schicke ?

8 Antworten

Bewertung
  • vor 5 Jahren
    Beste Antwort

    Der Krankenschein (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung / AU) sichert die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (AG) und die Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse (KK).

    Behandlungskosten rechnet der Arzt mit der KK ab. Da spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer (AN) eine AU vorweisen kann, weil er „arbeitsunfähig“ erkrankt ist.

    Wenn der AN länger als sechs Wochen krank ist, dient die AU als Nachweis, damit das Krankengeld gezahlt wird.

    Wenn der AG sich an dem Umlageverfahren U1 beteiligt, werden ihm ein Teil der Ausgaben für die Lohnfortzahlung von der KK erstattet. Dafür benötigt die KK natürlich einen Nachweis, dass der AN auch arbeitsunfähig ist bzw. war.

    Die Umlage U1 in Deutschland ist ein finanzieller Pflichtbeitrag bestimmter Arbeitgeber zur solidarischen Finanzierung eines Ausgleichs für die Arbeitgeberaufwendungen im Falle der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall an Arbeitnehmer. An dem Umlageverfahren nehmen diejenigen Arbeitgeber teil, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Haben die teilnehmenden Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Entgeltfortzahlung bei Krankheit zu leisten, erstatten ihnen die Krankenkassen auf Antrag aus der Umlage zwischen 40 und 80 % der Aufwendungen. Die Höhe des Erstattungssatzes richtet sich nach dem vom Arbeitgeber gewählten Prämiensatz der jeweiligen Krankenkasse. Es handelt sich also um eine Entgeltfortzahlungsversicherung für Arbeitgeber.

    Durch dieses im Aufwendungsausgleichsgesetz geregelte so genannte U1-Verfahren soll verhindert werden, dass kleinere Arbeitgeber durch die Erfüllung der Entgeltfortzahlungsansprüche ihrer Arbeitnehmer finanziell überlastet werden.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Umlage_U1

  • Anonym
    vor 5 Jahren

    Nach mehr als 6 Wochen Krankheit bekommst Du keine Lohnfortzahlung mehr vom Arbeitgeber.

    Und von der Krankenkasse dann eben auch kein Krankengeld mehr ...

  • Sandra
    Lv 7
    vor 5 Jahren

    wenn du nur kurze Zeit krank bist, dann gar nichts. Wenn du aber länger als 6 Wochen krank bist, hast du Anspruch auf Krankengeld bei deiner Krankenkasse. Wenn denen dann kein einziger Krankenschein vorliegt, können sie dir das Krankengeld knallhart veweigern bzw für den Zeitraum aussetzen, in dem der Krankenschein nicht vorgelegt wurde. Habe ich selber schon erlebt.

    Da du im Grunde ja auch nie genau wissen kannst, wie lange deine Erkrankung andauert und ob sich diese soweit verschlimmert, dass es am Ende doch länger als 6 Wochen geht, oder du ggf sogar eine zusätzliche Erkrankung bekommst, die irgendwie mit der 1. Erkrankung zusammenhängt, kann ich dir nur raten:

    schicke jede Krankmeldung an deine Krankenkasse. Und das innerhalb einer Woche! Dann bist du auf der sicheren Seite.

  • Anonym
    vor 5 Jahren

    Kann durchaus sein, das sie Dir dann die Rechnung schicken, denn der Arzt rechnet ja mit der Krankenkasse ab.

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  • vor 5 Jahren

    die kriegt deine klinik der dok

  • vor 5 Jahren

    Du kriegst kein Geld und kannst alles selber bezahlen. Dann wird irgendwann der Arzt von dir sein Honorar einfordern und das kann schon ganz schön teuer werden.

  • Anonym
    vor 5 Jahren

    AOK will dich anrufen, und zum Kaffee einladen.

  • H
    Lv 7
    vor 5 Jahren

    Krankenscheine muessen dem Arbeitgeber zugeleitet werden und nicht der KV.

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