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Steuerklassen wann geändert und Kinderfreibetrag ?
Ich und mein Mann haben 13.06.2015 geheiratet und sind auch in der Woche darauf zum Finanzamt gegangen um Steuerklasse zu ändern. Kurz darauf haben wir die Bestätigung bekommen er 3 ich 5.
Ich habe kein Einkommen er schon.
Jetzt hab ich eine Frage azf seinem Lohnschein steht immer noch Stkl 1 wann wird das geändert? Und gibt es noch etwas nachgezahlt?
Dann noch die Frage wie das mit dem Kinderfreibetrag ist was hat das für Auswirkungen?
6 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 5 JahrenBeste Antwort
Da auf der Lohnabrechnung noch die Steuerklasse 1 steht, hat der Arbeitgeber die Änderung noch nicht berücksichtigt. Dort in der Personalabteilung auf die Änderung hinweisen. Die zu viel erhobene Lohnsteuer wird bei der Einkommensteuererklärung ermittelt und dann erstattet.
Das Kindergeld ist eine Abschlagszahlung auf den Kinderfreibetrag. Mit der Einkommensteuererklärung werden gezahltes Kindergeld und Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag so miteinander verrechnet, dass jeweils das Beste für den Steuerpflichtigen herauskommt. Beim Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer wird der Kinderfreibetrag in jedem Fall angerechnet.
- Knarf-EwuLv 7vor 5 Jahren
Sollte eigentlich schon geschehen sein, und Kinderfreibeträge bekommt nur wer Kinder hat. Dein Mann sollte mal beim Arbeitgeber nachfragen wieso das noch nicht geändert wurde, und das Finanzamt sollte diese Änderung eigentlich schon berücksichtigt haben.
Eine Lohnsteuerkarte gibt es schon seit Jahrne nicht mehr, das geht alles online, also erkundige dich was da schief gelaufen sein könnte.
- aeneasLv 7vor 5 Jahren
Einen Kinderfreibetrag erhaelt, wer Kinder hat. Habt Ihr welche?
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- vor 5 Jahren
Dein Mann muss eigentlich da nichts mehr machen. Wenn ihr schon auf dem Finanzamt wart, dann wird das spätestens bei der Ausgabe der neuen Lohnsteuerkarte Anfang nächsten Jahres berücksichtigt. Da ihr allerdings die Änderungen bereits angegeben habt, wird das wohl innerhalb der nächsten Wochen passieren, dass die Steuerkarte geändert wird. Da das neuerdings alles normalerweise online passiert, wird das wohl auch bald im Arbeitsbetrieb deines Mannes vorliegen. Bis dahin ist er halt immer noch Steuerklasse I und kann sich dann eben über eine etwas höhere Steuerrückzahlung im kommenden Jahr freuen, wenn er seine Steuererklärung macht.
Was den Kinderfreibetrag angeht: DA hab ich leider nicht wirklich ne Ahnung von. Ich weiss bloss, dass, wenn Du und dein Mann Kinder habt, dann könnt ihr die auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, was dann natürlich euer Jahreseinkommen auch wieder um einen festen Betrag senkt, sodass eure Steuerlast normalerweise nicht ganz so groß ist und ihr eben monatlich dann auch noch ein paar Euro mehr habt. Wenn ihr allerdings keine Kinder habt, könnt ihr die auch nicht eintragen lassen.
Andererseits ist es allerdings, soweit ich weiss auch so, dass man zumindest früher grundsätzlich auch hingehen konnte und brauchte Kinder nicht eintragen lassen und konnte dann am Jahresende allerdings trotz allem die Kinder geltend machen. Ob das allerdings heutzutage immer noch so in der Form zulässig ist, weiss ich nicht. Aber aufgrund dessen konnte man praktisch sozusagen mit ner etwas dickeren Steuerrückzahlung rechnen, soweit ich weiss. Bin da allerdings nicht so wirklich informiert drüber.
P.S.: Ist aber merkwürdig, dass dein Mann auch jetzt immer noch auf Steuerklasse I läuft, denn wenn ihr die Steuerklasse habt ändern lassen, dann wäre das doch spätestens am Anfang des neuen Jahres auf der Lohnsteuerkarte geändert gewesen... es sei denn da hätten die vom Finanzamt gewaltig gepennt.