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Seit freitag krank, am montag zum arzt und von montag bis freitag krankgeschrieben. reicht das?
ich habe mich freitag krankgemeldet. am montag war ich beim arzt und der hat mich die ganze woche krankgeschrieben. also von montag bis freitag. was ist jetzt mit dem freitag? da habe ich ja keinen nachweis.
12 Antworten
- Mausi MausiLv 4vor 5 Jahren
am freitag dachte ich ja noch, dass ich montag wieder arbeiten gehen kann. und der arzt darf nicht länger als 2 tage rückwirkend krankschreiben (WE zählt mit), hatte ihn da schon drum gebeten.
- Jürgen NRWLv 7vor 5 Jahren
Für Tage, die der Arbeitnehmer krankheitsbedingt seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann, muss er dem Arbeitgeber und der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Dies sichert die Entgeltfortzahlung.
Wer am ersten Krankheitstag dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit meldet, aber seinen Hausarzt nicht aufsuchen kann, sollte den Arzt fernmündlich über den aktuellen Krankheitsstand informieren, damit der Arzt auch rückwirkend die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen kann. Ansonsten darf er rückwirkend die Bescheinigung nicht ausstellen.
Ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird der Arbeitgeber dir keinen Lohn für den Freitag bezahlen. Es sei denn, du gibst einen Urlaubstag oder Gleitzeitstunden dafür her.
Info zur Entgeltfortzahlung und der Umlage U1:
Die Umlage U1 in Deutschland ist ein finanzieller Pflichtbeitrag bestimmter Arbeitgeber zur solidarischen Finanzierung eines Ausgleichs für die Arbeitgeberaufwendungen im Falle der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall an Arbeitnehmer. An dem Umlageverfahren nehmen diejenigen Arbeitgeber teil, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Haben die teilnehmenden Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Entgeltfortzahlung bei Krankheit zu leisten, erstatten ihnen die Krankenkassen auf Antrag aus der Umlage zwischen 40 und 80 % der Aufwendungen. Die Höhe des Erstattungssatzes richtet sich nach dem vom Arbeitgeber gewählten Prämiensatz der jeweiligen Krankenkasse. Es handelt sich also um eine Entgeltfortzahlungsversicherung für Arbeitgeber.
- vor 5 Jahren
Wenn ich am Freitag in der Firma anrufe und sage, ich bin krank, dann muss ich auch schon Freitag zum Arzt gehen und mich ab Freitag krankschreiben lassen. Also dann von Freitag bis Freitag - eine Woche lang und dies dann am besten noch am Freitag oder Samstag in den Briefkasten der Firma schmeissen.
Oder ich gehe am Montag zum Arzt und sag ihm, es ist mir seit Freitag schlecht, dann schreibt er mich auch von Freitag rückwirkend krank bis Freitag.
Ich hatte damit noch nie Probleme und die Firma hatte den gelben Schein spätestens am nächsten Tag im Briefkasten.
Aber jetzt nachträglich die AUB "ausbessern", das geht nicht.
Vielleicht kann dir dein Arzt ein gesondertes Schreiben ausstellen für deinen Chef und dies bestätigen.
Aber eine neuen AUB gibt´s deswegen nicht.
Und wenn? Pfeif drauf. Wenn dein Chef wegen dem einen Tag ein Drama macht, dann ist´s kein richtiger Chef.
Unentschuldigt gefehlt hast du an dem Freitag nicht, da du angerufen hast.
Also dann? Was will er machen? Wegen dem einen Tag gleich ein Tam-Tam machen?
Ich glaub da kaum, dass ein normaler Chef sich da aufregen würde. Nur der würde dir halt sagen: "Das nächste Mal anders machen."
Angelina
- vor 5 Jahren
Nein - dass reicht nicht, der Freitag wäre dann immer noch als unentschuldiges Fehlen am Arbeitsplatz.
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- ChristaLv 6vor 5 Jahren
Nein - dass reicht nicht, der Freitag wäre dann immer noch als unentschuldiges Fehlen am Arbeitsplatz
- Maeve DragonLv 7vor 5 Jahren
Normalerweise darf man drei Tage lang ohne eine Krankmeldung zu Hause bleiben, wenn man am vierten Tag wieder arbeiten kann.
Wenn nicht, muss die Krankmeldung am 3. Tag in der Firma sein.
Das wäre in diesem Fall dann der Sonntag, weil das Wochenende zählt, wenn man am Montag doch noch krank geschrieben wird.
Mit anderen Worten: Es könnte sein, dass die Krankmeldung dann zu spät gekommen ist.
Es gibt Betriebe in denen es anders geregelt ist. Da können die Mitarbeiter den gelben Schein am vierten Tag reinreichen, aber danach müsstest du dich bei deinem Chef erkundigen.
- catLv 7vor 5 Jahren
Was steht in Deinem Arbeitsvertrag...?
Es gibt auch Klauseln im Arbeitsvertrag in der sich der Arbeitgeber das Recht vorbehält die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Tag ein zu sehen...!
- ?Lv 7vor 5 Jahren
Du hättest dem Arzt sagen müssen, er soll dich schon mit Fr krankschreiben. Ruf ihn nochmal an und sag ihm, er soll es ändern. Das nächste Mal gleich am 1. Tag zum Arzt gehen.
- HerzLv 6vor 5 Jahren
Du hättest natürlich gleich Freitags zum Arzt gehen müssen jetzt hast du Unentschuldigt gefehlt die Krankenkasse wird das nicht zahlen... bzw. erst ab Montag..
- Anonymvor 5 Jahren
Das bestimmt Dein Arbeitgeber.