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Sind GEZ-Gebühren bei einem Kleingewerbe (IT-Branche) Betriebsausgaben (oder auch anteilig)? Es gibt kein Büro. Es wird zu Hause gearbeitet.?

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 4 Jahren

    ja

  • vor 6 Jahren

    Rundfunkgebühren, auch kurz als GEZ-Gebühren bezeichnet, können dann als Betriebsausgabe abzugsfähig sein, wenn das Rundfunkgerät, also der Fernseher oder das Radio, im Betriebsvermögen des Unternehmens geführt werden oder sie zum gewöhnlichen Geschäft dieser Branche zählen und daher angeschafft wurden. Das kann zum Beispiel im Büro eines Unternehmers das Radio für die Angestellten oder den Chef selbst sein. Da der Unternehmer dieses aus betrieblichem Anlass in seinen betrieblichen Räumen erworben hat und betreibt, ist er zur Zahlung der Rundfunkgebühren verpflichtet. Dies ruft auch den Betriebsausgabenabzug durch die GEZ-Gebühren hervor. Ein Fernseher ist bspw. bei einem Friseursalon zur Unterhaltung der wartenden Kundschaft denkbar, so dass auch hier der betriebliche Anlass gegeben ist und somit die damit zusammenhängenden Gebühren gewinnmindernd als Betriebsausgabe abzugsfähig sind. Gleiches gilt für die seit 2007 erhobenen GEZ-Gebühren für PCs. Sofern diese im Unternehmen betrieblich genutzt werden und somit den Abschreibungen unterliegen, sind auch die Rundfunkgebühren dafür Betriebsausgaben.

  • vor 6 Jahren

    Das ist völlig egal wo du deinen Firmensitz hast .

    Privat mußt du Rundfunkgebühr für deinen Haushalt bezahlen .

    Für die Firma die Rundfgeb. für die Firma abhängig von der Größe deiner Firma . Den Betrag für die Firma kannst du absetzen. Im Zweifel kannst du bei der Abgabe deiner Steuererkläung mit den Mitarbeitern reden.

  • vor 6 Jahren

    Nur dann , wenn Du beim FA glaubhaft machen kannst , dass die Nutzung des Gerätes ausschliesslich betrieblichen Zwecken dient . Und eine anteilige betriebliche Nutzung dürfte daran scheiten , dass Du keinen plausiblen Aufteilungsschlüssel wirst darlegen können .

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  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Bei Betriebsausgaben ist es nicht wesentlich, ob sie notwendig sind - alleine der betriebliche Anlaß entscheidet. Wenn also die GEZ vom Betrieb eine Gebühr fordert, dann ist es eine Betriebsausgabe!

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