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Kann mir Versicherung nachträglich höhere Beiträge abverlangen?

Ich habe mir im Sommer 2013 ein Auto gekauft und es bei Versicherung A versichert. Den Schadensfreiheitsrabatt hatte ich so angegeben, wie er beim alten Auto war, das ich in Zahlung gegeben hatte.

Seit 1.1.2014 bin ich mit meinem neuen Auto bei Versicherung B versichert. Nun, also gute 21 Monate später, teilt die mir mit, dass Versicherung A noch nicht meinen Schadensfreiheitsrabatt bestätigt hätte und ich jetzt beweisen muss, dass ich wirklich den Rabatt habe, den ich angegeben hatte. Anderenfalls sähe sich Versicherung B gezwungen, mir nachträglich einen höheren Beitrag zu berechnen. Angegeben hatte ich einen SF-Rabatt, der eine Stufe besser war, als bei Versicherung A, weil ich halt wieder mal ein Jahr unfallfrei rumbekommen hatte.

WAS KANN ICH JETZT TUN? Ich weiss gar nicht, warum ich jetzt plötzlich die Arschkarte haben soll, weil zwei Versicherungen nicht miteinander kommunizieren können. Wobei ehrlich gesagt mir selbst es in den paar Monaten bei Versicherung A auch so vorkam, als ob die am liebsten nicht kommunizieren... Aber das nur am Rande. Ist das überhaupt legal, was Versicherung B da vorhat? Sollte ich direkt zu einem Anwalt, oder reicht erst mal der Versicherungs-Ombudsmann?

14 Antworten

Bewertung
  • vor 6 Jahren

    Äh,liest du dir auch durch was du schreibst ?

    " Angegeben hatte ich einen SF-Rabatt, der eine Stufe besser war, als bei Versicherung A.. "

    Logisch das deine alte Versicherung diese Angabe nicht bestätigt.Wenn deine neue Versicherung dir jetzt nur höhere Beiträge berechnet hast du Glück - im allgemeinen nennt man so etwas Versicherungsbetrug

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    "Angegeben hatte ich einen SF-Rabatt, der eine Stufe besser war"

    Damit ist Deine Frage eigentlich schon beantwortet.

    Sie fragen Dich ja bei Abschluss des Vertrages nach Deiner aktuellen SF-Klasse und

    nicht nach einer SF-Klasse die Du Dir wünschst.

    Deine angegebene SF-Klasse kann die alte Versicherung nicht bestätigen weil Du diese SF-Klasse

    in Deiner alten Versicherung noch nicht hattest, der Fehler liegt bei Dir.

    Da Du diesen Rabatt noch nicht hattest wirst du das auch nicht beweise können.

    Hast Du denn schon mal bei Deiner neuen Versicherung angerufen und ihnen das geschildert?

  • vor 6 Jahren

    Und ob, du hast dir ja unter falschen Angaben eine Schadensfreiheitsrabatt selber gewährt, das kann sogar bis zu Kündigung gehen, und manchmal verbleibt man auch länger als ein Jahr in derselben Schadensfreiheit. Vielleicht unwissentlich hast du Versicherungsbetrug begangen, also kann sie das nachfordern, vor allem wenn die andere Versicherung das nicht bestätigt.

    Der Ombudsmann lacht dich aus wenn du ihm diesen Sachverhalt schreibst.

  • vor 6 Jahren

    Sich selbst eigene SF Rabatte geben, das ist Versicherungsbetrug.

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  • Anonym
    vor 4 Jahren

    ja

  • vor 6 Jahren

    Betrug oder Betrugsversuch fängt immer klein an.

    Sei froh wenn Dir noch eine Versicherung Dein Auto versichert.

  • vor 6 Jahren

    Eine Kopie der letzten Beitragsrechnung der Versicherung A einreichen und um Feststellung der SF bitten; ggfs erwähnen, dass du irrtümlich nicht die 2013er SF angegeben hast.

  • vor 6 Jahren

    Falschangaben werden eben bestraft. Wenn ich einen SF-Rabatt angebe, den ich noch nicht habe, brauche ich mich auch nicht zu wundern. Sorry, ist nun mal so.

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Vorausgesetzt Du hast falsche Angaben gemacht.

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    du hast also einen Schadensfreiheitsrabatt angegeben, in den du von deiner alten Versicherung noch gar nicht eingestuft warst? Dann hast du deine neue Versicherung vorsätzlich belogen und kannst froh sein, wenn sie dir deinen Vertrag nicht fristlos kündigen werden.

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