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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenPersönliche Finanzen · vor 6 Jahren

Ausziehen mit 18, Hartz 4 (?)?

Ich werde bald 18 und möchte unbedingt ausziehen da ich nicht mir meiner Mutter klar komme und in bei ihr [und meinem Stiefvater] zu leben ist schlecht für meine mentale Gesundheit, jedoch geh ich im Moment noch zur Schule und mache mein Abitur.

Meine Mutter ist arbeitslos und meinen richtigen Vater kenne ich nicht (da dieser auch nicht hier in Deutschland wohnt) und mein Stiefvater ist somit Alleinverdiener.

Kann ich trotzdem irgendwie ausziehen, z.B. in dem ich Hartz 4 beantrage oder ist dies nicht möglich?

11 Antworten

Bewertung
  • vor 6 Jahren

    Das klingt schon jetzt nach Berufsziel H4 !

    Wie wärs denn mit einer Arbeit ?

    Welche Gründe sollte ein junger Mensch denn haben,

    nicht arbeiten zu gehen wenn er gesund ist ?

  • Ulli
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    Die Wohnung müssten deine Eltern dir finanzieren oder du durch Nebenjobs allein oder beide Parteien gemeinsam. Hartz IV ohne ganz, ganz triftige Gründe bekommst du nicht.

    Dein schlechter mentaler Gesundheitszustand, wurde der schon von ärztlicher Seite bescheinigt? Ausnahmen bestätigen immer die Regel und wenn du nachweisen (nicht nur erzählen) kannst dass es dir daheim sehr, sehr schlecht ergeht, dann wäre ein Auszug möglich (jedoch nicht auf eigene Faust).

    Hast du denn auch schon über ein WG-Zimmer nachgedacht, über ein entsprechendes Gespräch mit den Eltern und dich um etwas Nebenarbeit bemüht?

  • ?
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    Hast du denn geträumt, dass du Abitur machst? Ansonsten müsstest du wissen, dass du kein Hartz 4 als Schüler beantragen kannst und auch nicht bekommst.

  • vor 6 Jahren

    Erstmal ist Hartz 4 für Arbeitssuchende gedacht und das bist als Schüler nicht. Aber die gute Nachricht ist, dass deine Eltern für dich unterhaltspflichtig sind, solange du dich in Ausbildung befindest. Die schlechte, dass sie die Form des Unterhaltes bestimmen dürfen, also auch Naturalunterhalt wie Kost & Logis.

    Wende dich an das für dich zuständige Jugendamt, die sind für dich zuständig. Im Link stehen beispielhaft einige Informationen

    http://www.huerth.de/vv/produkte/rathaus/dezernat3...

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  • Gnip
    Lv 6
    vor 6 Jahren

    "...da ich nicht mit meiner Mutter klar komme."

    Aber warum soll das die Allgemeinheit tragen, Fragezeichen.

  • vor 6 Jahren

    Du bleibst gefälligst zuhause, kneifst die A....backen zusammen und

    machst da das Abitur , wie Millionen andere Jugendliche auch ,

    die * mit ihrer Mutter nicht klarkamen * !

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    such dir nen job,dann kannst du dir ne bude leisten,oder zieh zu einer freundin/freund.

    glaube nicht,dass du ne wohnung bezahlt kriegst,nur weil du mit mutti nicht klar kommst.also,kneif die backen zusammen,mach schule fertig oder job suchen.

  • ?
    Lv 5
    vor 6 Jahren

    Sich mit 18 ausziehen und Stripper werden, um Geld zu verdienen? Das bleibt jedem selbst überlassen.

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Du kannst, wenn du das dem Amt klar machst, dass du es nicht mehr aushältst. Dir muss aber klar sein, dass das Gründe sein müssen wie häusliche Gewalt oder ähnliches. Je nachdem ob es "nur" daran liegt dass ihr nicht miteinander klar kommt oder du wirklich leidest wird dann entschieden. Ein Psychiater könnte beim zweiten Punkt hilfreich sein, um deine Aussage zu untermauern. Bloß, wenn du Abi machst ist es sehr schwer. Du müsstest theoretisch nichts oder eine Maßnahme vom Amt machen, um Anspruch auf Hartz4 zu kriegen. Wie sieht es mit Bafög aus, wärest du da berechtigt? Das sollte nämlich eher hinhauen, ich weiß aber nicht was für eine Rolle der Verdienst deines Stiefvaters spielt. Normalerweise solltest du ja nur von deiner Mum Anspruch auf Unterstützung haben, vorrausgesetzt sie verdient nicht zu viel, was du ja schon angedeutet hast. Das wäre vielleicht die bessere Lösung.

  • vor 6 Jahren

    Bis 25 Jahre musst du zu Hause wohnen bleiben,

    es sei denn, du verdienst dein eigenes Geld.

    Erst dann bekommt man Hartz4.

    Für unter 25- Jährige gibt es z.B.

    Berufsausbildungsbeihilfe oder Bafög,

    wenn sie aus schulischen oder beruflichen Gründen

    ausziehen müssten,

    weil der Fahrweg viel zu weit wäre.

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