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Steuererklärung von Rentnern?
Müssen Rentner stets eine Steuererklärung abgeben oder gibt es eine Möglichkeit der endgültigen Befreiung, wenn klar ist, dass niemals Steuer anfallen werden.
Zum Beispiel bei Menschen die zwischen 80 und 90 Jahren sind mit erheblichen Freibeträgen.
lg
11 Antworten
- GänseblümchenLv 7vor 6 Jahren
wenn abzusehen ist, das der Rentner mit seiner niedrigen Rente niemals über die Freigrenze kommen wird, dann kann man beim Finanzamt eine Freistellung zur Abgabe der Steuerklärung beantragen .
Einfach mal beim zuständigen Finanzamt anrufen und nachfragen.
- Anonymvor 4 Jahren
ja
- Anonymvor 6 Jahren
Ausschließlich ist das Einkommen der Rentner für die Steuerzahlung maßgeblich.
Bis im Jahr 15.000,00 EURO braucht kein Rentner Steuern bezahlen.
Wer darüber hinaus aus Vermietung, Verpachtung, Zinserträge, Dividende
Einkommen hat zahlt, ob Rentner oder Nichtrentner.
- ChristianLv 5vor 6 Jahren
das kann dier nur dein Finanzamt sagen, aber dein Steuerberater hilft dir da bestimmt auch bei der Klärung
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- ChristaLv 6vor 6 Jahren
In der Berechnung der Rente werden keine Steuern berechnet wenn sie unter Tausend-Euro Bruto Rente haben - also auch keine Steuererklärung
- Anonymvor 6 Jahren
Sollte dieser Rentner ein Vermieter sein, dann ja. Denn Vermieter müssen genrell eine Steuererklärung abgeben. In sonstigen Fällen eine Steuererklärung abgeben und gleichzeitig einen Antrag stellen auf Freistellung. Im Falle meiner Mutter, wurde das für drei Jahre bewilligt, soweit ich weiß der größte Zeitraum der öglichst. Ist die Rente weit unterhalb der Befreiungsgrenze, stelle einen Antrag auf Streichung der Steuernummer. Das wurde mir im Falle meiner Mutter vom Finazamt geraten
- leuchtfalterLv 5vor 6 Jahren
Finanzamt fragen. Im allgemeinen sind die Finanzämter froh, wenn überflüssige Arbeit, die sowieso keine Steuern einbringt, vermieden werden kann.
- FabriciusQuintusLv 5vor 6 Jahren
Wer mal abgabepflichtig war .. und dann aus der Abgabepflicht herausfällt , der kann eine Freistellungsbescheinigung beantragen ... und bekommt die Freistellung auch , zunächst mal für drei Jahre .. aber immer verbunden mit der Auflage , selbständig eine Steuererklärung abzugeben , wenn sich an den Besteuerungsgrundlagen was ändern sollte .
- Slovak08Lv 7vor 6 Jahren
Wenn Rentner überhaupt nicht über die Grenze kommen, um steuerpflichtig zu werden, müssen sie keine Steuererklärung abgeben. Wird ein Rentner einmal steuerpflichtig, dürfte er jedes Jahr vom FA aufgefordert werden, eine Steuererklärung abzugeben. Eine Befreiung wegen Freibeträgen gibt es da nicht, da die schließlich auch wegfallen können.