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Inkassoforderung - Wie verhalten?

Folgende Situation, Kurzform:

Angenommen eine volljährige Person ordert einen Laptop bei Amazon Warenwert 200 Euro.

Leider, da ungeplante Ausgaben hinzukommen, platzt die Lastschrift Amazons Anfang März.

Amazon mailt daraufhin den Kunden an und bittet ihn zu bezahlen, 206 Euro, 6 Euro Rücklastschriftgebühr.

Dem Kunden ist erst möglich Ende des Monats zu zahlen, ihn erreicht ein Brief von Amazon die eine Frist bis 20.3. setzen.

Der Kunde lässt die Frist verstreichen, erhält darauf hin Post von BFS risk & collection GmbH, über 277 Euro zudem Drohung eines Gerichts/Mahnverfahrens das, so das Zitat im Brief "Oftmals mit erheblich höheren Kosten" verbunden ist.

Der Kunde findet die Höhe der Forderung unzumutbar und teilt Amazon mit dass er nicht gedenkt die Forderung zu zahlen, sowie der Ansicht ist nur einen Vertrag mit Amazon, aber nicht mit BFS risk geschlossen zu haben.

Amazon antwortet mit einer Standartmail:

Guten Tag,

vielen Dank für Ihr Schreiben an Amazon.de.

Da trotz mehrmaliger Zahlungserinnerung keine fristgerechte Zahlung

Ihrerseits erfolgte, wurde Ihr Kundenkonto an unser Inkassobüro

überstellt.

Bitte wenden Sie sich direkt an:

Für Kunden aus Deutschland:

BFS risk & collection GmbH

Gütersloher Str. 123

33415 Verl

Was passiert wenn der Kunde die 206 Euro direkt an Amazon überweist?

Was könnte auf ihn zukommen? Wie sollte sich der Kunde verhalten?

Update:

PS: Was wäre denn wenn man den ursprünglichen Betrag direkt an Amazon überweist?

15 Antworten

Bewertung
  • Berni
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    Der Kunde ist an Dummheit nicht zu toppen. Wer nicht rechtzeirtig bezahlt, bekommst zuerst Mahnungen mit Fristsetzung. Danach geben viele Firmen ihre Forderungen an ein Inkasso-Unternehmen ab. Dadurch entstehen natürlich noch höhere Kosten, denn deren Arbeit muss ja bezahlt werden.

    Fazit: wer nun immer noch nicht bezahlt, dem wird der Gerichtsvollzieher ins Haus geschickt. Das macht noch höhere Kosten. Zahlt der dumme Kunde immer noch nicht, muss im Endeffekt der Offenbarungseid (Mittellosigkeit) geleistet werden. Die Schufa bekommt eine Nachricht und der Kunde bekommt nirgends mehr in den nächsten Jahren einen Kredit !

    Merke: warum ein Kunde nicht rechtzeitig bezahlen kann, muss ein Unternehmen absolut nicht interessieren.

  • vor 6 Jahren

    Amazon ist nicht mehr Vertragspartner, sodass durch die Zahlung von 206 Euro an Amazon die Schuld nicht beglichen werden kann.

    Allein die Begleichung des Rechnungsbetrages inkl. der weiteren Kosten an die BFS risk & collection GmbH kann die Forderung ausgleichen.

    Ein stures Verhalten wird die BFS risk & collection GmbH den gerichtlichen Weg beschreiten lassen. Die Kosten werden also deutlich höher als zurzeit die angemahnten 277 Euro.

    Nachtrag zu der Aktualisierung des Fragestellers: Die Antwort steht bereits in meinem Beitrag.

  • Wer was kauft, muss für die Ware bezahlen!

    Amazon, und auch wenn es net Amazon wäre, kann UMGEHEND auf Zahlung hoffen, weil der Kunde das bekommen hat was er wollte!

    Wer kauft denn n Lappi für 200 Tacken???Der rechnet ja langsamer als ich rennen kann...

  • vor 6 Jahren

    der kunde ist selbst schuld.

    er hätte fristgerecht zahlen müssen.

    warum soll amazon das ausbaden?

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  • vor 6 Jahren

    Es zählt nicht, ob die Straßenbahn aus den Schienen springt.

    Es zählt nur wie beim PC hast Du den Buchstaben verdreht oder nicht.

    Mit Ausreden versuchen es nur die Blöden.

    Willst Du Mahnkosten sparen?

    Versuche eine Teilzahlungsreglung?

    Bezahlen hält Frieden.

  • vor 6 Jahren

    Erst mal muss das Inkasso Unternehmen den schriftlichen Nachweis führen, das sie die Vollmacht von Amazon erhalten haben, in deren Namen und Auftrag diese Forderung einzufordern. Dazu ist das Unternehmen gesetzlich verpflichtet, genau, wie ein Anwalt die schriftliche Vollmacht vorweisen muss, dass er in Auftrag seines Mandanten handelt.

    Viele Gerichte negieren immer öfters die horrenden und teilweise fast sittenwidrigen Kosten, die Inkassounternehmen angeblich entstehen, um einzig und alleine Profit zu generieren.

    Ich habe ein Bericht dazu gelesen in dem besagten Inkassounternehmen sich doch erdreistete, einen ursprünglichen Betrag von 298 € auf Sage und schreibe 597 € aufzublasen. Da ist dann selbst dem Richter die gute Laune ausgegangen und er sprach dem Inkasso, einen Betrag von 45 € zu den dieses als Kosten auf den ursprünglichen Betrag max. erheben durfte.

    Bis zur Vorlage der schriftlichen Vollmacht, des Inkasso, ist Amazon nach wie vor, dein Vertragspartner. Welche Kosten da angeblich entstehen, durch Einschalten des Inkasso, ist Amazons privat Vergnügen.

  • vor 6 Jahren

    1. Der Kunde sollte sich erst dann etwas bestellen, wenn er es auch bezahlen kann.

    2. Wenn der Kunde nur 206 € überweist, wird der Rest nachgefordert, wahrscheinlich mit noch einmal Mehrkosten. Wenn du dir die AGB durchgelesen hast, wirst du sicher darin lesen können, dass Amazon durch BFS das Geld einziehen wird, wenn nicht pünktlich bezahlt wird. (Ich habe die AGB jetzt nicht gelesen).

    3. Der Kunde sollte den vollen geforderten Betrag bezahlen.

  • vor 6 Jahren

    Ungeplante Ausgaben ---> damit muss man immer rechnen. Wenn man also nur noch 200,- Euro auf dem Konto hat dann sollte man diese natürlich nicht bis zum letzten Cent ausgeben, denn dann ist für ungeplante aber kurzfristig notwendige Dinge kein Geld mehr da!

    Es ist übliche Praxis dass solche unbezahlten Forderungen an andere Büros weiter gegen werden und die dann das Geld für den "Verkäufer" eintreiben. Dieses Büro, was da quasi zwischen geschaltet wird will natürlich auch bezahlt werden ---> und diese Kosten trägt natürlich der Kunde - der ja selber schuld ist wenn er seine Finanzen nicht im Griff hat und über seine Verhältnisse lebt!

    Also entweder der Kunde bezahlt nun oder - die logische Konsequenz - es folgt ein noch teureres gerichtliches Mahnverfahren -> es liegt also am Kunden!

  • vor 6 Jahren

    Der Kunde hat zu zahlen, was denn sonst? Und zwar an das Inkassounternehmen. Amazon hat damit nichts mehr zu tun, die haben ihre Forderung dem Inkassounternehmen verkauft. Die volljährige Person sollte zukünftig nicht so knapp kalkulieren, sondern aufpassen, dass kleines finanzielles Polster vorhanden ist.

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Zahlen musst! Sonst kommen die Bullen und nehmen dich mit! Da steht dann der Gerichtsvollzieher auch vor der Tür! Der pfändet alles! Das glaub mir mal Burschi!

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