Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Muss ich bei der Steuererklärung die Versicherunspolice dazulegen und/oder einen Kontoauszug, dass ich bezahlt habe?

7 Antworten

Bewertung
  • vor 6 Jahren

    Ich gebe seit vielen Jahren meine Einkommensteuererklärung persönlich ab. Da können Unklarheiten direkt geklärt / beseitigt werden.

    Versicherungsunterlagen / Policen oder Kontoauszüge habe ich nie dabei, die wollte auch noch nie ein Finanzbeamter sehen.

  • Sandra
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    nein, einen Kontoaiszug brauchst du gar nicht. Es reicht vollkommen aus, wenn du eine Rechnungskopie der Versicherung mitschickst. Mache das seit Jahrzehnten so. Oftmals sind die Rechnungskopien auch schon älter (zb weil ich die Versicherung schon viele Jahre habe). Das macht aber nichts. Ich schicke auch in den Folgejahren immer alles in Kopie mit. Sollte das Finanzamt Fragen haben oder weitere Nachweise benötigen, werden sie dich anschreiben. Kam bei mir allerdings noch nie vor.

  • vor 6 Jahren

    Ich mache das so: Ich lege auch immer nur Kopien bei. Wenn das Amt die Originale sehen möchte, wird das Amt nachfragen. Falls das Amt streicht ohne nachzufragen, lege ich umgehend Einspruch gegen den Bescheid ein.

  • vor 6 Jahren

    Ich geh auch immer persönlich hin und nehme alle meine Unterlagen und Rechnungen mit.

    Der Beamte kann dann selbe aussuchen, was er haben will und was nicht.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Berni
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    Eine Kopie der Rechnungen wird vom Finanzamt erwartet. Mehr nicht.

  • vor 6 Jahren

    Eine Kopie deines Kontoauszuges genügt ebenfalls. Wird die Versicherung monatlich bezahlt, sollte es der erste und der letzte Monat sein.

  • vor 6 Jahren

    Wenn es das erste Mal ist , dass diese Versicherung in deiner Erkärung auftaucht empfieht es sich , eine Kopie der Vers.urkunde beizulegen ..

    In den Folgejahren reicht dann der Kontoausug .

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.