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kranken schein nach 6 Wochen?

Huhu ich war jetzt 6 Wochen krank , wollte heut morgen zur Arbeit , auf dem weg dahin hatte ich mich durch einen Sturz an der Hand verletzt, nun hab ich wieder eine Woche.. Wie ist das jetzt geregelt , zahlt AG jetzt Lohn oder bekommen ich jetzt Krankengeld

7 Antworten

Bewertung
  • Sally
    Lv 6
    vor 6 Jahren

    Ist ein Arbeitnehmer 6 Wochen krank, zahlt der Arbeitgeber wie gewohnt den Lohn. Verlängert sich die Krankschreibung mit derselben Erkrankung über die 6 Wochen hinaus, wird von der Krankenkasse ein Krankentagegeld fällig und der Arbeitgeberanteil verringert sich.

    Da Dein Sturz aber nichts mit der Vorerkrankung zu tun hat, handelt es sich nicht um eine Fortsetzung, sondern eine erneute Erkrankung und der Arbeitgeber ist wieder der Dumme.

  • Sam
    Lv 6
    vor 6 Jahren

    Nach 6 Wochen würde die Krankenkasse zahlen (65% oder so), aber bei 2 verschiedenen Krankheiten, bleiben die Kosten beim Arbeitgeber. Da auf diese Art die volle Lohnfortzahlung gewährleistet ist, riecht sowas immer irgendwie nach Betrug. Siehe "Anonym".

    Und, da es sich um einen Unfall auf dem Arbeitsweg handelt, muss die Berufsgenossenschaft eingeschaltet werden.

  • Mike
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    Der Arbeitgeber (AG) meldet den Wegeunfall als Arbeitsunfall wie auch der behandelnde D-Arzt (!) der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG). Du brauchst keine Aktivitäten zu entfalten, außer einer Erst-Krankschreibung vom D-Arzt oder Hausarzt ("Hausärztlicher BG-Fall") dem AG vorlegen.

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    http://de.wikipedia.org/wiki/Wegeunfall

    vergiss nicht,diesen unfall bei der berufsgenossenschaft zu melden.ist wichtig.

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  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Als ich mich in meiner Schwangerschaft für längere Zeit hab krank schreiben lassen, hat meine Hausärtzin sich nach den 6 Wochen immer einen anderen Krankheitsgrund ausgedacht, um das wenige Krankengeld zu umgehen. Also nein. Es sei denn, der Arzt hat dir eine gelbe Folgebescheinigung ausgestellt...

  • Berni
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    Der Arbeitgeber zahlt weil es ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit war. Normalerweise ist dafür die Berufsgenossenschaft zuständig.

    Anschließend darfst du als "Belohnung" mit einer Kündigung rechnen, wenn es schlecht läuft.

  • vor 6 Jahren

    Nein einen neuen erst Bescheinigung steht drauf

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