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Sollte man nicht die Kläger und Staatsanwälte, die gegen den Neuburger Notarzt unrechtmäßig vorgegangen sind zur Rechenschaft ziehen?

Im § 323c StGB steht, daß jeder, der keine Hilfe leistet, bestraft wird.

Der oder die Kläger wollten nicht abbremsen oder Platz machen obwohl sie es jederzeit gekonnt hätten und fühlten sich durch den schnellfahrenden Notarzt trotz Blaulicht im Straßenverkehr benachteiligt.

Was für asoziale Typen auf der Strasse unterwegs sind, wird einem erst durch so einen Vorfall deutlich.

Wer hilft denn noch, wenn man gleich angezeigt werden kann?

10 Antworten

Bewertung
  • vor 6 Jahren
    Beste Antwort

    Ja, absolut! Und sowas, was da von der Staatsanwaltschaft angefangen wurde, sollte man wegen Rechtsbeugung bestrafen.

  • vor 6 Jahren

    Das Blaulicht ist kein Freibrief.

    Wurde Anzeige erstattet, bleibt nichts anderes als zu ermitteln.

    Einzig, wie das Ermittlungsergebnis zu werten ist, kann diskutiert werden.

    Und dann kann man immer noch mit geringer Schuld argumentieren.

    Und geringer Strafe antworten.

    Im Ansatz habe ich daher keinerlei Bedenken!

    Aber jetzt stell dir mal vor, der Fahrer ist schon aktenkundig dafür, dass er das Blaulicht gerne missbraucht?

    Dafür ist das Ermittlungsverfahren da.

    Nur so kann man dem Fall gerecht werden.

    Und ein Ermittlungserfahren nimmt in Deutschland das Ergebnis schließlich nicht vorweg.

  • vor 6 Jahren

    Bei der von der FS vertretenen Auffassung bzgl. unterlassener Hilfeleistung wäre der Erwerb von Aktien statt das Geld Miserior zu spenden ebenfalls unterlassene Hilfeleistung. Und wofür soll die STA bestraft werden? Dass sie ermittelt hat (übrigens ihre originäre Aufgabe)? Und der Anzeigensteller? Das er sich als gefährdet empfand?

    Also m.E. ziemlich neben der Spur die hinter der Frage stehende Haltung

  • vor 6 Jahren

    Du siehst das ein bisschen zu einfach. § 323 c StGB sagt aus "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet,..." und das ist in dem Fall nicht anwendbar. Für die Behinderung von Einsatzfahrzeugen gibt es nur Bußgeld in Höhe von 65 € und einen hübschen Punkt.

    Die Staatsanwaltschaft untersucht keine Fälle unrechtmäßig. Sie entscheidet darüber, ob eine Klage erhoben oder niedergeschlagen wird.

    Dieser Kraftfahrer hat zuerst einmal von seinem Recht eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu erstatten, Gebrauch gemacht.

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  • vor 6 Jahren

    Was für ein Begriffs-Tohuwabohu!

    Und woher die FS den genauen Verlauf der Begebenheit hat ... wäre nett mitzuteilen.

  • vor 6 Jahren

    Ich finde es nicht gut, daß die Staatsanwaltschaft ohne Anhörung des Notarztes einen Strafbefehl und Fahrverbot erlassen hat. Der Generalstaatsanwalt in München hat diesen Beschluß ja wieder zurückgenommen, aber erst als der öffentliche Druck zu groß geworden ist.

    Auch ein Staatsanwalt muß sich an die Gesetze halten und darf nicht einfach Selbstjustiz durchführen.

    Warum bitte soll ich Miserio mein Geld geben? Das Dt. Rote Kreuz, die Malteser oder Johanniter oder die Feuerwehr, das sind die Retter, die auch dein Leben retten.

  • vor 6 Jahren

    Blaulicht und Horn heißt: Die anderen müssen die dem Fahrzeug die Vorfahrt gewähren. Es heißt nicht "Das Fahrzeug darf sich einfach die Vorfahrt nehmen. Was nun wirklich passiert ist, kann ich nicht sagen.

    Deine Paragraf ist an den Haaren herbeigezogen, bestenfalls kann überprüfen, ob andere den Notarzt wirklich die Vorfahrt gewährt haben.

  • ?
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    Solte man, Leben zu retten hat Vorrang.

  • Ulli
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    Was sollte damit erreicht werden? Vielleicht, dass die Staatsanwaltschaft lieber keine Ermittlungen mehr anstellt wenn ihr an einer Klage auch nur ein klitzekleiner Haken zu sein scheint?

    Es ist nicht verboten schlauer zu werden und Fehler zu korrigieren. Somit ist doch alles wieder in Ordnung.

    Jeder Sachverhalt ist sicherlich auch immer aus mindestens drei Blickwinkeln zu betrachten und in diesem Fall hätten wir sogar fünf. Den des Klägers, den des Beklagten, den der Staatsanwaltschaft, deinen und meinen. Wobei der Staatsanwaltschaft sicherlich mehr Informationen vorlagen als dir und mir.

  • Herz
    Lv 6
    vor 6 Jahren

    Auch um jemanden zu retten darf man andere nicht in eine unzumutbare Gefahr bringen daher Cam Pflicht im Auto dann kann man sowas belegen. Ups, dann müssten sich ja alle auch an die Verkehrsregeln halten, das kanns ja auch nicht sein lach...

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