Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Warum soll Studentin die arbeitet zwei mal Krankenkasse bezahlen?
Ich hab ne Kollegin, die eigentlich studiert und bei uns ihre 20 h /Woche arbeitet, um sich ihr Studium leisten zu können. Die hat ein Problem mit der Krankenkasse und zwar zahlt sie den Beitrag zwei mal jeden Monat. Einmal zieht die KK den wohl direkt bei ihr vom Konto und zum anderen behält unser Arbeitgeber ihren Beitrag jeden Monat ein.
Kann mir das jemand erklären, was da vonstatten geht? Wir sind in NRW (da studiert sie auch) und arbeiten hier in der Zweigstelle einer eigentlich bayerischen Firma. Hoffe nicht, dass das der Grund ist...
4 Antworten
- GänseblümchenLv 7vor 6 Jahren
der Arbeitgeber zieht ihr keine Krankenkassenbeiträge ab, denn wenn sie als Studentin nur 20 Stunden in der Woche arbeitet ist sie beitragsfrei.
Deine Kollegin sollte das mit ihrer Krankenkasse und dem Abeitsgeber persönlich klären.
- rio-blancoLv 6vor 6 Jahren
Sie muß zur KV gehen und sich eine Freistellungsbescheinigung holen. Mit gut Glück erstattet ihr die KV die zu viel gezahlten Beträge.
- FabriciusQuintusLv 5vor 6 Jahren
Wer zwei vollwertige Arbeitsverhätnisse eingeht, der zahlt auch zweimal die KV-Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze ( zusammengerechnet .. )
Wenn der von der KV vom Konto eingezogene Beitrag für ihre studentische KV ist, dann hätte sie wegen des Nebenjobs den AG informieren ... und bei der KV einen Freistellungsantrag abgeben müssen .
- Slovak08Lv 7vor 6 Jahren
Da sollte deine Studentin-Kollegin tätig werden. Sicherlich benötigt sie auch als Studentin eine Krankenversicherung. Den Nachweis darüber hätte sie allerdings bei dem Arbeitgeber vorlegen müssen.