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Wird da mit zweierlei Mass gemessen?
Da ist einerseits der Pfarrer der bei pegida mitmarschiert und jetzt nicht mehr predigen darf ...
andererseit..
der Daimler Arbeitnehmervertreter der den Attentaetern von Paris Beifall spendet und dies im Rahmen der freien Meinungsaussserung auch tun darf. http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/charl...
um irgendwelchen Missverstaendnissen vorzugreifen mir ist weder der eine noch der andere besonders symphatisch! da gleichmaessig unterbelichtet.
6 Antworten
- MarjorieLv 7vor 6 Jahren
Nein.
Der Vertreter soll ja auch aus seiner Funktion als ANV entlassen werden, hier bedarf es aber halt einer Gerichtsentscheidung. Der Priester darf sich fortan nicht mehr als Priester äussern, bleibt aber Angestellter der Kirche und darf sich natürlich weiterhin privat äussern. Die Kirche kann hier natürlich wesentlich weiter greifen denn eine Gewerkschaft.
So in Kurzfassung
- doodlebugger57Lv 7vor 6 Jahren
Ich mag den Gedanken nicht, dass die privaten Auesserungen eines Geistlichen irgendwie gesellschaftsrelevant sein sollen (oekumenisches Miteinander). Die Gesellschaft, das sind wir alle,.. und von uns Allen sind 30% eben nicht Mitglieder in den Mainsteam Religionen und nicht sonderlich an einer religioes gepraegten Gesellschaft interessiert.. sei sie christlich oder muslimisch.
- DenilsonLv 7vor 6 Jahren
Ich würde beides gar nicht erst in ein Verhältnis setzen. Wer in einen Betriebsrat gewählt wird, der hat die Gunst der Belegschaft, die je nach Zusammensetzung dadurch verloren gehen kann. Der Pfarrer hat eine Gemeinde und ggf. die Aufgabe, auch für ein ökumenisches Miteinander einzustehen. Die darüber entscheidenden Instanzen sind schlichtweg zu unterschiedlich in beiden Fällen.
- blaucleverLv 7vor 6 Jahren
der alte pfarrer war ohnehin schon ziemlich weg vom fenster:
http://www.spiegel.de/panorama/bischof-von-muenste...
der betriebsrat hat da wohl ganz andere dimensionen beschritten
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- Klaus GrinskyLv 7vor 6 Jahren
Wie meine Oma immer sagte:
"Der liebe Gott hat einen großen Tiergarten!"