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Ich muss am Samstag arbeiten weil ich Urlaub nehme?!?

Hallo, ich habe ein Problem.

Ich bin im 3. Lehrjahr als techn. Produktdesignerin.

Ich habe nach Urlaub am 7.-10. April gefragt, weil man erstens 4 Urlaubstage für 10 freie Tage braucht und zweitens bekommt mein Freund da Urlaub und wir wollten was unternehmen.

Das Problem ist, dass ich gleich danach 2 Wochen Berufsschule habe.

Jetzt hat mein Chef gesagt, ich darf NUR dann Urlaub nehmen wenn ich dann zwischen den zwei Blockwochen am Samstag für 8-10 Stunden arbeite !!! oder eben am Sonntag noch. (Dabei muss ich Sonntag wieder fahren, weil die Schule 180 km weg ist und ich im Wohnheim sein muss)

Darf er das?

Update:

Gemein finde ich, dass ich jetzt Samstag arbeiten muss nur weil ich Urlaub will.... Im 2. LJ hatte ich auch immer 2 Wochen Schule und hab einmal danach Urlaub bekommen.

Es ist ja nicht so, dass ich faul herumsitze oder so..... Er meinte 8-10 Stunden dann ununterbrochen und konzentriertes Arbeiten.

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 5 Jahren

    Das weiß Gott allein.

  • vor 6 Jahren

    Grundsätzlich ist Sonntagsarbeit verboten. Ausnahmen sind gesetzlich geregelt. Der Bereich Produktdesign gehört nicht dazu. Wenn dennoch an einem Sonntag gearbeitet werden muss/soll, muss dies der Arbeitgeber detailliert beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt beantragen.

    Auszubildende sind keine Arbeitnehmer und haben deswegen besondere Rechte. Sie unterliegen weiterhin einem besonderen Schutz.

    Grundsätzlich sind für Auszubildende keine Überstunden vorgesehen. Du bist im Betrieb, um einen Beruf zu erlernen, und dazu sollte die vertraglich festgelegte Ausbildungszeit auch ausreichen.

    Im Gegensatz zu den meisten anderen MitarbeiterInnen dürfen Auszubildende lediglich freiwillig und auch nur solche Überstunden leisten, die tatsächlich ihrer Ausbildung dienen. Eine ausbildungsbeauftragte Person muss gleichzeitig anwesend sein. Und dies gilt für volljährige Auszubildende. Minderjährige Auszubildende dürfen überhaupt keine Überstunden leisten, auch nicht freiwillig.

    Schau mal in das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Dort in die §§ 15 - 17, wenn du noch Jugendliche bist.

    http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jarb...

  • vor 6 Jahren

    Bei Blockunterricht wie von dir beschrieben hat dein AG dich in Ruhe zu lassen

    http://www.ihk-oldenburg.de/aus-_und_weiterbildung...

    und

    http://www.ihk-koeln.de/9520_Regelung_der_Berufssc...

    Beide Links von IHKs, also bestimmt halbwegs seriös.

  • vor 6 Jahren

    Was steht denn im Ausbildungsvertrag? Ist dort eine 6-Tage-Woche geregelt, darf er das. Für viele gilt aber die 5-Tage-Woche, weil Tarifverträge der Gewerkschaften dies vorschreiben. Ansonsten ist hier noch ein Artikel, der vielleicht auch hilft: http://www.igmetall.de/recht-so-ueberstunden-waehr...

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  • vor 6 Jahren

    Die Wünsche des Arbeitnehmer beim Urlaub müssen berücksichtigt werden, es sei denn, dringende betriebliche Gründe sprechen dagegen. Ich sehe jetzt nicht wirklich bei einem Azubi, warum der nun ausgerecht am Wochenende arbeiten muss um dringende betriebliche Angelegenheiten zu erledigen.

  • Berni
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    Dein Chef muss dir absolut den Urlaub nicht so genehmigen, wie du ihn legen möchtest.

    Überlege dir, was du willst, entweder Arschbacken zusammen kneifen oder auf Urlaubstage verzichten. Wer etwas will und fragt "darf der Chef das" , hat nicht begriffen, dass er abhängig beschäftigt ist.

  • vor 6 Jahren

    Je nach Beruf dürfen Auszubildende nicht am Sonntag arbeiten. Außnahmen sind nur die Berufe im Krankenhaus, in der Pflege, den öffentlichen Verkehrsmitteln etc. Also alle Berufe wo es vollkommen normal ist auch am Wochenende zu arbeiten. In der Regel geben Arbeitgeber für einen Arbeitstag am Sonntag dann 4 Stunden Urlaub dazu, da Auszubildende ja nicht mehr Lohn bekommen dürfen. Das alles ist dann aber schon im Vertrag bzw im Tarifvertrag geregt, wenn darauf verwiesen wird.

    Alles andere ist aber vollkommen in Ordnung, auch wenn das nicht gerade sehr nett ist. Es gibt Menschen, die müssen überall ihre Macht demonstrieren. Ich befürchte, dass du da durch musst. Arbeiteber müssen den Urlaub gar nicht genehmigen. Man hat nur einen Anspruch auf zwei Wochen zusammenhängenden Erholungsurlaub im Sommer. Alles andere ist Sache des Arbeitgebers.

  • vor 6 Jahren

    er darf.

  • FOX
    Lv 5
    vor 6 Jahren

    Ja das darf er! Aber viell. kann man ja mit ihm reden.

    Und den Samstag als Urlaubstag anschreiben lassen.

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