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Wenn ich von meiner Arbeitsstelle Urlaub habe, darf ich dann in einen Nebenjob arbeiten?

Update:

Ich hab schon meine Kündigung zum 31.1. hinbekommen. Also nehme ich nur noch meinen Resturlaub für die letzten 10 Arbeitstage.

6 Antworten

Bewertung
  • Sandra
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    wenn du einen Nebenjob anfängst, musst du ja normalerweise die Einverständnis deines Arbeitgebers einholen, das steht in den meisten Arbeitsverträgen drin. Und wenn er dir das erlaubt, dann darf er dir auch nicht vorschreiben, wann du diese Nebentätigkeit ausübst, solange diese eben nicht deine aktuelle berufliche Tätigkeit/Leistungsfähigkeit in irgendeiner Weise einschränkt.

    Wie sollte es auch anders gehen? In aller Regel ist es bei einem Nebenjob ja gar nicht möglich, in genau demselben Zeitraum Urlaub zu nehmen, wer das denkt, der hat noch nie einen Nebenjob ausgeübt.

    Zum anderen, in vielen Nebenjobs wird dir gar kein Urlaub gewährt (trotz Anspruch!), das IST die Realität in Deutschland. Und als einzelner klagen kann man dagegen auch nicht, dann ist man den Job direkt wieder los, da die Verträge so gestaltet sind, dass man jederzeit gekündigt werden kann, meist mit einer Frist von 4 Wochen.

    Von daher, lass dir die Einverständnis zum Job generell schriftlich bestätigen, damit bist du auf der sicheren Seite.

    Der Arbeitgeber darf dir den Nebenjob ausserdem nicht pauschal untersagen, ausser du arbeitest bei der Konkurrenz oder deine Leistung wird dadurch beenträchtigt.

  • vor 6 Jahren

    Müsste der Arbeitgeber evt. zustimmen, denn er bezahlt dir ja den Urholungsurlaub, damit du für seine Arbeit wieder fit bist.

  • vor 6 Jahren

    Im Prinzip nicht. Dein Urlaub ist dazu , deine Arbeitskraft wiederherzustellen für deinen ersten Arbeitgeber .. und nicht, um dich nebenher noch in einem Nebenjob auszupowern , damit du dann nach 2 oder 3 Wochen wieder fix und foxi gerade noch den Weg an deinen Arbeitsplatz schaffst .

    Auf die Notwendigkeit, das ggfs mit deinem Chef abzustimmen , haben andere schon hingewiesen .

  • vor 6 Jahren

    Nur mit Bewilligung deines Arbeitgebers!

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  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Nein, Chef muss Einverständnis geben!

  • vor 6 Jahren

    mit Absprache deines Chef`s geht es schon > ansonsten kann er es dir untersagen > da der Urlaub eben zum erholen da ist.

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