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rudi fragte in Politik & VerwaltungVerwaltung · vor 6 Jahren

Muss Sonntagsarbeit nur angezeigt werden oder ist eine Genehmigung erforderlich?

3 Antworten

Bewertung
  • vor 6 Jahren

    Im Gesetz gibt es eine Vielzahl von Ausnahmen, um die Bereitstellung lebenswichtiger Arbeiten im Gesundheitswesen und im Notfall gewährleisten zu können und um Arbeiten durchzuführen, die nicht an Werktagen erledigt werden können. Durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder durch die Genehmigung der Aufsichtsbehörde sind weitere Ausnahmen erlaubt.

    Die Anzeige, Beantragung und Genehmigung für die Sonntagsarbeit ist bei den Gewerbeaufsichtsämtern bzw. den Arbeitsschutzämtern vorzunehmen. Ihnen unterliegt im Rahmen des Arbeitsschutzes auch die Überwachung von Sonn- und Feiertagsruhe.

    http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/portal...

  • vor 6 Jahren

    Sonntagsarbeit muss tariflich festgelegt sein sonst ist das illegal.

    Quelle(n): Es gibt auch Berufe,-berufszweige da wird Sonntagsarbeit vorrausgesetzt,z,b Städtische Sachen wie Müllentsorgung,Straßenreinigung,Winterdienst....das ist tariflich geregelt und brauch keiner Sonderegelung.........
  • vor 6 Jahren

    Falls man z.B. Arzthelferin, oder Heizungsfachman ist, darf man kurzfristig Sonntags arbeiten, ohne es irgendwo anzuzeigen, oder auch ohne dafür eine Genehmigungzub einzuholen.

    Allerdings hibt es Firmen mit gutenTraifverträgen, wo Sonntagsarbeit erst vom Betriebrat abgesegnet werden muss.

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