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Elterngeld - Zeitraum nicht verstanden?

Hallo zusammen,

irgendwie hab ich es noch nicht ganz verstanden. Ich war extra letzte Woche Mittwoch auf einer Infoveranstaltung. Aber irgendwie haben mir die zwei Damen dort einen leicht verwirrten Eindruck gemacht und schienen mir mit einigen Fragen überfordert zu sein. Bevor ich jetzt mich ans Telefon setze und eine Hotline anrufe, wo ich evtl. ewig warten darf, wollte ich es nun erst mal hier versuchen.

Nach Berechnung werde ich am 28.04.2015 zum ersten Mal Mami. Ich freu mich total!

Ich bin voll beschäftigt und mein Mutterschutz beginnt Mitte März und endet Ende Juni 2015. Ich möchte nach einem Jahr wieder zu arbeiten beginnen. Nur Teilzeit. Mein Mann und sind gerade mitten in den Formalitäten zum Kauf eines Hauses. Und ein Gehalt allein reicht einfach nicht aus.

Das ist auch der Grund, warum ich nach Möglichkeit einen "Einkommens-Leerlauf" vermeiden möchte.

Bisher bin ich davon ausgegangen, dass das Jahr Elternzeit, in dem ich auch Elterngeld bekomme, nach Ende der Mutterschutzfrist beginnt.

Bedeutet für mich: ich bekomme quasi von Juli 2015 bis Juni 2016 Elterngeld.

Laut der Damen an diesem Infoabend bekomme ich aber nur 10 Monate Elterngeld. Also müsste ich quasi schon ab Mai 2016 wieder arbeiten, wenn ich nicht einen Monat ohne Einkommen sein will.

Was stimmt den nun? Ich dachte das Einkommen in der Mutterschutzfrist wäre eine eigene Regelung (mit Arbeitgeber, Krankenkasse und wie auch immer).

Vielen Dank vorab für eure Hilfe!

4 Antworten

Bewertung
  • vor 6 Jahren

    § 4 Bezugszeitraum

    (1) Elterngeld kann in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Für angenommene Kinder und Kinder im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 1 kann Elterngeld ab Aufnahme bei der berechtigten Person für die Dauer von bis zu 14 Monaten, längstens bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes bezogen werden.

    http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__4.html

    http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/

  • Nemo
    Lv 6
    vor 6 Jahren

    Nur ein Tipp von mir: Bei solch wichtigen Fragen würde ich mich nicht an ein anonymes Spass- und Veräppel-Forum wenden.

    Kompetente Beratung findet man z.B. bei den für Kindergeld zuständigen Stellen, erfahrungsgemäss sogar telefonisch. Auf jeden Fall aber bei der zuständigen Krankenkasse....

  • vor 6 Jahren

    Ja, du musst ab Mai 2016 wieder arbeiten, wenn dein Kind genau 1 Jahr alt ist.

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    liebe özlem,

    an Deiner stelle, würde ich den guten rat von @Nemo beherzigen!

    so bleibt mir nur noch, Dir, deinem lieben mann und eueren süßen baby, nur das beste und schönste zu wünschen !!!

    die kyoko san

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