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Pflegestufe- haben ,,blinde,, kein Recht auf Pflegestufe, weil sie körperlich gesund sind - ,,nur blind sind,, ?
8 Antworten
- KapaunLv 7vor 7 Jahren
Blinde kommen üblicherweise sehr gut selbst zurecht und brauchen keine externe Pflege - also auch keine Pflegestufe. Für den finanziellen Mehrbedarf (etwa Putzfrau etc.) kann man Blindengeld beantragen, das normalerweise pauschal ohne Einzelnachweise gewährt wird (je nach Bundesland einige Hundert Euro monatlich - in Bayern z.B. 544 €).
- ?Lv 7vor 7 Jahren
Es ist glasklar festgelegt, nach welchen Kriterien Pflegestufen zugemessen werden. Es geht hier um Hilfe bei Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Toilettengang etc., wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, dies eigenständig zu bewältigen
- JohannLv 4vor 7 Jahren
Behinderung und Pflegebedürftigkeit sind zwei verschiedene Dinge und werden in zwei verschiedenen Büchern der Sozialgesetze geregelt: Behinderung im SGB IX, Pflegebedürftigkeit im SGB XI.
Dieser Unterscheidung liegt zugrunde, dass ein behinderter Mensch noch lange nicht pflegebedürftig sein muss und deshalb eine viel stärkere Unterstützung zur Teilhabe am täglichen Leben benötigt, wohingegen ein pflegebedürftiger Mensch keineswegs als behindert anzusehen ist, sondern als ein Mensch, der Unterstützung bei der Selbstpflege benötigt.
Bei beiden Einschränkungen ist es möglich Beihilfen zu bekommen, nur werden sie anhand anderer Rechtsgrundlagen bemessen, nämlich bei Behinderung SGB IX und bei Pflegebedürftigkeit SGB XI.
Um deine Frage zu beantworten:
Ein blinder Mensch hat das Recht auf einen Schwerbehindertenausweis und die dazugehörige Unterstützung aber -bei nicht bestehender Pflegebedürftigkeit- keineswegs das Recht auf eine Pflegestufe. Umgekehrt hat ein pflegebedürftiger Mensch das Recht auf eine Pflegestufe, aber -bei nicht bestehender Behinderung- keineswegs das Recht auf einen Schwerbehindertenausweis.
Quelle(n): http://de.wikipedia.org/wiki/Neuntes_Buch_Sozialge... http://de.wikipedia.org/wiki/Elftes_Buch_Sozialges... - MarjorieLv 7vor 7 Jahren
"Blinde Menschen und Menschen, die aufgrund des Grades der Beeinträchtigung ihres Sehvermögens den blinden Menschen gleichgestellt sind, erhalten zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen Blindengeld - unabhängig davon, ob sie erwerbstätig sind oder nicht. Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist, dass der Hilfesuchende den gewöhnlichen Aufenthalt in der Freien und Hansestadt Hamburg hat und im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen BL enthalten ist."
Behördenfinder HH
Pflegestufe wird nach genau definierten Kriterien vom MDK festgestellt
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- ChristaLv 6vor 6 Jahren
Leider bin ich auch fast blind- bekomme Blindengeld -
Am Pc kann ich auch nur sein, mit einer Software ,,zoom Texst mit Sprachausgabe,, diese muss der Augenarzt verschreiben und die Kasse zahlt es
Hilfsmittel bekommt man ja von der Kasse aber leider mehr nicht
Meine Anträge auf Pflegestufe wurde immer wieder abgelehnt
Auch sind die Befragungen vom Medizinischen Dienst nur auf körperlich behinderte ausgerichtet aber nicht auf die Hilflosigkeit eines Blinden nicht ausgerichtet
Ich habe mir alles fast erkämpfen müssen
Meine Tipps -
Beim Landschafsverband Blindengeld beantragen
Vom Augenarzt ein Gutachten fordern, diesen mit reinlegen beim Antragm damit es schneller bearbeitet wird. Aber als Kope
Einen Schwebehinderten Antrag stellen, die brauchen dann auch das Gutachten
damit sie auch einen Freifahrtschein mit Begleitung dür den Nahverkehr bekommt
Bei der Kasse einen Taxisschein beantragen, für Fahrten zum Arzt, muste mir diesen auch erkämpfen weil es diesen nur für Gehbehinderten oder psychisch geströrten giebt
Dann im internett unnter ,,Sehhelfer. de - da gibt es vieles für blinde in Sprachausgabe - ich habe Armbandurhr, Wecker, Personenwage und eine Wetterstadion
Auch kann sie sich beim Augenarzt ein Lesegerät beantragen, was auch von der Kasse bezahlt wird, wenn sie noch ein restsehen hat ist es wirklich gut - ich habe es auch
Da ich alleine lebe ist es sehr schwer- habe mich an Caritas gewendet- habe jetzt eine Dame die mit mir einkaufen geht, mir bei der Bank hilft oder auch andere Dinge für mich erlediegt - sie ist mir eine große Hilfe aber dieses muss ich alleine bezahlen -.- dafür habe ich ja mein Blindengeld
So nun hoffe ich dass ich Euch helfen konnte
- vor 7 Jahren
Körperliche Behinderung ist keine geistige Behinderung.
Viele körperlich eingeschränkte sind durchaus willens
und fähig, eigenständig zu Leben. In wie weit Hilfen
gestellt werden, ist aber von den regionalen Behörden
aber auch von den Anträgen abhängig. Und Pflegestufen
werden nicht willkürlich verteilt, vor allem wenn die Betroffene
Person dies ablehnt. Deshalb sind allgemeine Aussagen und
der von dir angesprochene Einzelfall 2 paar Stiefel.....
- vor 7 Jahren
Blinde können sich an einen Blindenverband oder Verein wenden, der ihnen hilft ihre Rechte durchzusetzen. Ob sie das Recht auf eine Pflegestufe haben weiß ich nicht, das kann man ihnen dort sagen. Außerdem bekommen Blinde Blindengeld.