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Putzfrau beschäftigen, Anmeldung erforderlich?

"Ich will eine Putzfrau beschäftigen. Ist eine Anmeldung meinerseits erforderlich, wenn sie sich mit ihrer Tätigkeit "selbstständig" gemacht hat?

Sie soll einmal die Woche für 2h Stunden putzen, 15€ Stundenlohn.

5 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren

    Wenn sie erklärt selbstständig zu sein,

    muß sie Dir eine Rechnung ausstellen

    und alles ist paletti.

  • vor 7 Jahren

    Wer ganz legal eine Putzfrau beschäftigen möchte, reduziert nicht nur den eigenen Stress, sondern auch seine Steuern. Privathaushalte können zwischen drei Möglichkeiten wählen, wie sie eine Haushaltshilfe beschäftigen möchten. Entweder Sie melden sie als sozialversicherungspflichtige Festangestellte oder als Minijobberin an. Oder die Reinigungskraft arbeitet selbstständig und stellt Rechnungen aus.

    Selbstständigkeit

    Am günstigsten für Arbeitgeber ist es, wenn die Haushaltshilfe auf eigene Rechnung arbeitet, also selbstständig oder bei einer Agentur angemeldet ist. Denn dann ist der Arbeitgeber von allen Pflichten befreit, genießt dafür aber Steuervorteile. Besser geht es also kaum. Somit entfallen die Sozialabgaben komplett. Stattdessen können 20 Prozent der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu einem Höchstbeitrag von 600 Euro jährlich von der Steuerschuld abgezogen werden.

    Allerdings muss die Haushaltshilfe für ihre Leistungen Rechnungen stellen. Steuerlich geltend gemacht werden können Ausgaben nur dann, wenn der Arbeitgeber seiner Steuererklärung entsprechende schriftliche Nachweise beilegen kann.

    Lies mehr über Putzfrau legal beschäftigen - RTL.de bei http://www.rtl.de/cms/ratgeber/geld/recht/putzfrau...

  • vor 7 Jahren

    Wenn sie selbständig ist muss sie eine Gewerbeschein haben und Steuern zahlen. Sonst ist es Schwarzarbeit. Nebenbei ein Selbstständiger kann nicht für 15 € seine Dienste anbieten. Er muss davon Versicherungen und Steuer bezahlen. Wie viel bleibt da Netto übrig?.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    leider gottes zwingt man dich zu solchem mist.. weil wir ja sklaven sind die ausgenommen und berwacht gehören. es soll aber leute geben die sich das nicht bieten lassen und es nicht tun

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    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Eine einzelne Putzfrau kann nicht selbständig arbeiten ..

    Wenn sie nicht als AN oder als geringfügig Beschäftigte angemeldet wird, dann ist sie dennoch unselbständig für die Arbeitgeberin tätig . Warum ? Weil sie in den Betriebsablauf der Arbeitgeberin integriert ist .. und auch weisungsgebunden : Beides klassische Merkmale der unselbständigen Arbeitnehmerin .... und deshalb halte ich auch den Tipp der RTL-Redaktion für fehlerhaft .

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