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Bei Tod fuer die letzten 3 Jahre den Lohnsteuerjahresausgleich abgeben?
Kann ein Erbe, fuer den verstorbenen (Arbeiter) fuer die letzten 3 Jahre noch die Lohnsteuerjahresausgleiche abgeben? Meiner Meinung nach muesste das rechtlich gehen.
Weiss jemand mehr ueber dieses Thema?
4 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 7 Jahren
Der Lohnsteuerjahresausgleich wird durch den Arbeitgeber am Ende des laufenden Kalenderjahres mit der Lohnabrechnung Dezember durchgeführt, um die während des Jahres eventuell aufgetretenen Abgabespitzen einzelner Monate durch Änderung des Betrachtungszeitraums auf das gesamte Kalenderjahr (= Ausgleichsjahr) abzuschwächen.
Der Erbe oder die Erben können für den Verstorbenen die Einkommensteuererklärung abgeben. Zum Erbe gehören auch die Rückerstattungen vom Finanzamt. Sollten Sie bis zum 31.12. des Jahres keine Steuererklärung eingereicht haben, können diese Zahlungen verfallen. Wegen der Erbschaftsteuer fordert das Finanzamt die Erben zur Abgabe einer Steuererklärung auf. Das Finanzamt setzt eine Frist, in der die Erklärung abzugeben ist.
- ?Lv 7vor 7 Jahren
Die Festsetzungsverjährungsfrist beträgt 4 Jahre . Du kannst also noch nacherklären bis zum 31.12. 2014 für alle Jahre ab 2010 , einschliesslich .
- vor 7 Jahren
Der Gedanke ist klar--aber sinnlos.
Bevor das Erbe eröffnet wird, sind alle -pietätlos-Aussenstände zusammengefasst--
Das Finanzamt hat eine Kopie und zieht die Daten--gute Frage--aber zu versteuerndes Erbe --sinds hellwach..da bei der Testamentseröffnung ja auch Schulden rechtsverbindlich eröffnet werden..
Da war schon einer in der Tasche..