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Darf man für Aufgaben eingeteilt werden, für die man eigentlich nicht eingestellt wurde ? (450€ Job)?
Ich arbeite seit 3 Monaten als kassierer , 450€ Basis , in einem Lebensmittelgeschäft. Ich ging heute zur Arbeit und statt der Kasse wurde ich gefragt , ob ich nicht als Regalauffüller tätig sein kann.
Ich habe das bejaht , da ich in den 3 Monaten nur 1x gefragt wurde und ich davon ausging, dass das ne Ausnahme ist , da vlt jmd Krank geworden ist oder so. Nur meinte meine Cheffin, ob ich ab und zu 1-2 im Monat vlt einspringen könnte.
Nun frage ich mich aber geht das so ? Also die Stelle war für "Kassierer-Tätigkeiten" ausgeschrieben.
Ich frage nicht, weil ich kein bock auf die Arbeit habe...
NEIN , ich frage, weil ich das in er Bewerbung erwähnen möchte.
Denn meine Frist geht nur bis Ende Oktober. Danach werde ich da gekündigt.
Ich hatte mir überlegt in einem Baumarkt zu arbeiten als Regalauffüller.
Und meine "Tätigkeiten" in dem Lebensmittelgeschäft zu erwähnen , da ich da ja erste Erfahrungen damit machen konnte.
Ich frage mich aber , ob ich das erwähnen kann. Wie gesagt ich war da als "Kassierer" tätig und das schreibe ich auch so in meinen Lebenslauf , käme sicher Blöd rüber , wenn ich da angebe als Regalauffüller tätig gewesen zu sein, nicht dass es noch Probleme gibt deswegen.
Der würde mich doch fragen, ob ich lüge, weil die Tätigkeit eigentlich nicht in meinem Aufgabenbereich liegt und ich das nur sage, um mir Vorteile gegenüber anderen Bewerbern zu schaffen.
Oder ist das so üblich, dass man andere Tätigkeiten ausübt.
6 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 7 Jahren
Grundsätzlich kann und darf der Chef die Mitarbeiter auch für andere zumutbare Aufgaben einteilen. Dies steht meistens auch so im Arbeitsvertrag.
Gedeckt wird dies auch durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers.
- Sebastian#Lv 6vor 7 Jahren
Solange für eine Arbeit keine bestimmte Ausbildung oder Schulung nötig ist, kannst du im Unternehmen überall eingesetzt werden. Das ist schon so okay.
Ich würde in der Bewerbung schreiben, dass du als Kassiererin gearbeitest hast und schon einige Erfahrungen im Auffüllen von Regalen gemacht hast.
Das kannst du ruhig erwähnen und auch ein wenig übertreiben, aber bitte nicht zu sehr. Dann hat der Chef eine zu hohe Erwartung und fordern natürlich direkt mehr Leistung bzw. Schnelligkeit und vor allem durchdachte Arbeitsabläufe die du nach wenigen Tagen noch nicht haben kannst.
- Slovak08Lv 7vor 7 Jahren
Dan schreibe einfach in deiner Bewerbung, dass du auch mehrmals pro Monat auch die Regale aufgefüllt hast. Damit bleibst du bei der Wahrheit.
- rio-blancoLv 6vor 7 Jahren
Lass Dir doch einfach ein Zeugniss geben, das Deine Tätigkeit an der Kasse und als Regalauffüller erwähnt.
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- Klaus GrinskyLv 7vor 7 Jahren
Also, damit ich das auch richtig verstanden habe: Regale auffüllen ist also die höherwertige Qualifikation, als Kassierer! Is ja ein Ding!! Wo studiert man das eigentlich...?!?!?
- Anonymvor 7 Jahren
In Zeiten des Neoliberalismus, in denen Chefs wieder nach Gutsherrenart mit ihren Leuten umspringen können, wie sie wollen, ist das freilich möglich.
Mir sind Fälle bekannt, wo Tankstellenkassierer mehrmals die Woche in der Waschstaße arbeiten müssen oder LKW-Fahrer mit aufs Dach müssen, um Asbestmaterial zu verpacken.
In Deinem Fall ist das nach meiner Meinung noch zumutbar.
Und bei späteren Bewerbungen mit Sicherheit nicht von Nachteil.
In Deinem Arbeitszeugnis sollte Dein Chef allerdings vermerken, daß Du bereit warst, neben Deiner eigentlichen Tätigkeit auch andere Aufgaben nach Einweisung zu übernehmen, und daß Du diese Aufgaben ebenfalls stets zu seiner vollsten Zufriedenheit ausgeführt hast.